Beiträge von Joerg Sprave

    Es wurden nachweislich Waffen nach D verkauft, sehr gefährlich für die unbedarften Kunden. Aber schlimmer finde ich, dass man so tut als "wäre man Huben und AEA" und nicht nur ein Importeur. Das geht soweit, dass sie behaupten. gewisse Änderungen bzw. Zusatzprodukte wären "von Huben zertifiziert", obwohl das eine glatte Lüge ist.

    Billig ist er nicht. 1000 € sind knapp möglich, aber schon eng - der Dollar ist sehr stark im Moment wieder.


    Wir haben die ersten 500 Stcük am Lager, jetzt die Tests und die deutsche Bedienungsanleitung.

    Der neue AEA Kompressor ist eingetrudelt - 7000 psi = 485 bar! Der Hammer, bislang waren eher 4500 psi (310 bar) das Maximum.

    Das Gerät benötigt KEINE Wasserkühlung. Es kann mit 230 Volt (Steckdose) oder 12 Volt (Autobatterie) betrieben werden.

    Der Kompressor ist ideal zum Befüllen der Huben K1 und GK1 Waffen, die beide bis zu 350 bar "vertragen" bzw. dafür zugelassen sind. AEA hat für 2025 die ersten Waffen mit einem Fülldruck von 7000 psi (mit Regulatordrücken bis 270 bar) angekündigt, unter anderem die "Sonic".

    Meine ersten Tests habe ich mit dem Scuba Ashinger absolviert. 7000 psi in eine der fetten Kartuschen zu packen dauert ca. 45 Sekunden. Danach erreicht die Harpune etwa 195 Joule Leistung (79 m/s mit den 62 Gramm Massiv-Harpunen). selbstverständlich "mal 2".

    Ein feines Gerät!


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    Bin ist ein US-Händler, der unter anderem die AEA-Waffen anbietet. Dabei lässt er sich auch eigene "Ausführungen" erstellen, so wie GoGun auch. Wir "machen" halt in 7,5 Joule, er sucht eher ungewöhnliche Konfigurationen.

    Ich habe direkt bei AEA in China nachgefragt warum die BIN ohne Regulator Full Auto macht. Ob es nun 300 bar oder 250 bar waren - keine Ahnung. Ist auch nicht wichtig. Klar ist: Je kürzer der Lauf, umso weniger Leistung kommt raus - aber das bedeutet auch: Semi Auto geht mit mehr Druck. Sobald das Geschoss den Lauf verlassen hat ist es auch vorbei mit dem Schub auf den Verschluss.

    Nein, Du musst die auf dem Schießstand "geöffnete" Waffe NICHT im NWR registrieren. Schauen wir in das Waffengesetz. Es geht hier um die "Anzeigepflicht". Geregelt im §37. Anzeigepflichtig sind dort ersteinmal nur die gewerblichen Hersteller oder Händler. Hersteller (Büchsenmacher) müssen die Eintragung erst dann vornehmen, wenn die Waffe "zum Inverkehrbringen bereitgehalten wird". Denn erst dann ist sie "fertiggestellt", wie die Anlage 1 WaffG klarstellt. "Normalos" müssen hier noch weniger tun, denn es gilt § 37e Abs. 4 WaffG):


    Zitat

    "(4) Die Pflicht zur Anzeige eines Erwerbs gemäß § 37a Satz 1 Nummer 2 besteht nicht

    1.

    in den Fällen des § 12 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, 4 Buchstabe a oder Nummer 5, "


    Was besagt der § 12 Absatz 1 Nummer 5?

    Zitat

    "(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

    5.

    auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;"

    Nun werden die Unkenrufer sagen: Ich habe die Waffe je eben nicht von jemandem "gekauft" oder "geliehen" auf dem Stand, sondern lediglich meine eigene Waffe umgebaut. Aber das ist kein Problem, denn der Gesetzgeber hat mitgedacht und auch den Begriff des "Erwerbs" in der Anlage 1 legaldefiniert.

    Zitat

    Abschnitt 2: Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt,

    Klar ist: Durch die Umkonfigurierung wird die "F" Waffe zu einer erlaubnispflichtigen Waffe und man benötigt AUSSERHALB DER SCHIESSSTÄTTE eine WBK. Durch den Umbau habe die Waffe also "erworben". Dazu braucht es KEINEN "Überlasser", denn JEDE Form des "Gewalt erlangens" bedeutet rechtlich gesehen "Erwerb". Finden, Stehlen, Herstellen etc. etc. - alles "Erwerb" im Sinne des Gesetzes. Wer seine Waffe also auf dem Schießstand umbaut und sie nachher wieder zurückbaut, der hat sie eben nur "vorübergehend" in dieser Konfiguration erworben.

    Wenn man aber eine Waffe "für immer" auf "erlaubnispflichtig" umbaut, wie der BüMa das im Video mit AirGhandi gemacht hat, dann muss die Waffe NATÜRLICH registriert werden - was damals selbstverständlich auch geschehen ist.


    Zum Thema "Waffenherstellungserlaubnis":


    Bleibatzen, Gummikugeln, Diabolos etc. sind gemäß Anlage 1 WaffG (Begriffsbestimmungen) KEINE Munition, sondern es handelt sich lediglich um Geschosse. Nun könnte man sagen: Wenn ich aus der "Zeus" in offen nun auch Bleibatzen verschießen kann, dann ist das ja ein "anderes Geschoss". Aber das ist rechtlich egal, da ja eben NICHT das Kaliber verändert wird.

    Also: Einen anderen Lauf mit einem anderen Kaliber darf man auch auf dem Schießstand nicht einbauen. Das ist den Inhabern einer Herstellungserlaubnis vorbehalten. Wie gut, dass man dies bei den GoGun "Big Bores" auch nicht muss. Denn wir liefern die Waffen ja bereits mit den richtigen Läufen aus.


    Der Unterschied zwischen "Geschoss" und "Munition" ist dennoch an anderer Stelle entscheidend, zum Beispiel beim Umbau der Stoßbodendüse der Zeus. Es könnte sich nämlich um den "wesentlichen Teil" einer Schusswaffe handeln, deren Tausch eine Herstellungserlaubnis erfordert.

    Zitat

    Wesentliche Teile sind

    1.3.1.2

    der Verschluss; der Verschluss ist die Baugruppe einer Schusswaffe, welche das Patronen- oder Kartuschenlager nach hinten abschließt; bei teilbaren Verschlüssen sind Verschlusskopf und Verschlussträger jeweils wesentliche Teile; der Verschlusskopf ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

    Hat eine Druckluftwaffe ein "Patronen- oder Kartuschenlager"?

    Nein. Wir sind wieder bei den Begriffsbestimmungen.

    Zitat

    Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),

    1.2

    Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),

    Aha. Es geht also um Hülsen mit Ladungen (Schießpulver). Druckluftwaffen haben keine "Ladungen" und von daher haben Druckluftwaffen auch keinen "Verschluss" im Sinne des Gesetzes.


    Zum Thema "Schalli":

    Ein Schalldämpfer teilt juristisch das "Schicksal" der Waffe, für die er bestimmt ist. Die Schallis, die wir verkaufen, sind für "F" Waffen bestimmt. Die Tatsache, dass sie AUCH offene Waffen dämpfen, tut juristisch nichts zur Sache. Nun kann man darüber streiten, ob eine "F" Schalli an einer "offenen" Waffe nun erlaubnispflichtig ist oder nicht. Aber selbst wenn - das tut rein gar nichts zur Sache, denn auf dem Stand sind ja nun auch die normalerweise erlaubnispflichtige Waffen erlaubnisfrei.

    Schallis werden nicht "zugelassen", die PTB prüft sie nicht und es ist auch sonst keine Behörde dafür verantwortlich. Hier sind die gewerblichen Anbieter "Hüter des Gesetzes", weshalb ja auch umfangreiche behördliche Erlaubnisse erforderlich sind.

    Bei der Konzeption der HPMax 2 habe ich folgende Hauptkriterien aufgeschrieben:


    1. Zuverlässige Funktion

    2. Robustheit

    3. Extrem schneller Wechsel zwischen "Export" und "F"

    4. Bezahlbarkeit (Ziel: Keine Preiserhöhung gegenüber der Mk1)

    5. PTB-Konformität

    6. Präzsion auch in "F" (in 7,5 J natürlich nur auf kürzere Distanzen, 10 Meter jeder Schuss ins Schwarze)

    7. Optimierung auf die "Königsklasse" (regulierter Druck, Semi-Auto und großes Plenum)

    8. Kompaktheit


    Aus diesen Prämissen hat sich dann das Design ergeben. Wenn man die auf ca. 90 bar regulierte Waffe NUR mit der Karte umkonfiguriert, dann hat man SOFORT Semi-Auto, ca. 90 Joule, leise Schüsse auch ohne Dämpfer und ziemlich viele Schüsse mit einer Füllung. Hat man einen zweiten Tank mit höher eingestelltem Regulator, dann kann man deutlich höhere Leistung erreichen.


    Sicher hätten wir NOCH kleinere Karten (0,6mm oder so) nehmen und den Regulator weiter aufdrehen können, aber dann wäre die Präzision bei 7,5 Joule extrem erratisch geworden. Wer das aber so will, der kann es ja selbst so ausrüsten. Die Karten werden jedenfalls nicht die Welt kosten.

    Ein extern justierbarer Regulator wäre nur möglich, wenn ein Verstellen "allein" auf keinen Fall zu einer Erhöhung der Leistung führen würde. Denn sonst gibt es keine PTB. Man kann das technisch lösen, wie FX Airguns bewiesen hat. Aber dazu muss man eine schwache Feder und einen federleichten Hammer einbauen. Erhöht man dann den Druck schafft es der Hammer nicht mehr, das Ventil zu öffnen und die Leistung nimmt ab. Gut und schön, aber ein Hammerwechsel braucht deutlich mehr Zeit als der Wechsel der Kartusche (die ja unter Druck wechselbar ist).


    Wir haben die Mk2 so gut gemacht wie wir konnten. Perfekt ist sie nicht, aber ich meine: Für den Preis haben wir ordentlich abgeliefert, auch im Konkurrenzvergleich.

    Von Duckmäuserei, „unter dem Radar fliegen“ und vorauseilendem Gehorsam halte ich gar nichts. Das hat 50 Jahre lang nicht geklappt und wird auch jetzt nicht klappen.


    Je mehr Waffen dieses Typs im Umlauf sind, umso teurer und unbeliebter ist eine Gesetzesänderung.


    Die Zeiten des Wegduckens sind vorbei. Jetzt kommt die Ära VDB, mit einem aggressiven und extrem wehrhaften Ansatz.