Beiträge von Andre

    PlumBum: Die Änderungen durchzuführen sehe ich ja selbst als erlaubnispflichtig an, aber wenn die Waffe irgendwie berechtigterweise geändert, und berechtigterweise wieder auf 7.5 Joule zurückgeändert wurde, ist das Ergebnis m.E. wieder legal. Und derjenige der die Erlaubnis zur Änderung hat, kann aus technischen Gründen ja gar nicht die selben Teile, die er verändert hat, wieder hernehmen. Die wurden ja bei der Änderung zerstört. Er wird/muß also andere Teile einsetzen. Die Frage ist: Gibt es irgendeine Beschränkung welche Teile er zur Wiederherstellung der "Legalität aus deutscher Sicht" verwenden darf/muß/kann/soll oder halt auch nicht verwenden darf. Und eine solche Regelung finde ich nirgends. Was lt. Gesetzestext verpflichtend ist ("F" und ≤7.5J) ist ja wieder gegeben.

    Wollen wir mal sammeln und einen Anwalt dazu befragen?

    Ich halt nicht viel von Aussagen von Anwälten. Klar, wenn der sagen würde "erlaubt", könnte man sich auf "Verbotsirrtum" hreausreden.


    Aber der wird eher sagen "Es könnte sein dass ... erlaubt .... wenn unter den Umständen .... Jedoch sagt das Amtsgericht xxxx genau gegenteiliges in seinem Beschluß vom ....., was aber keine allgemeinbindende WIrkung .... falscher Bezirk .... noch kein Urteil des BGH bekannt, .... Grauzone.... Bitte 700.- für die Auskunft."


    Dann hat man zwei Meinungen von ein und dem selben Anwalt.

    1) Klar ist m.E, dass diese Arbeiten ein "Bearbeiten" i.S. des WaffG sind (Spanabtragend an zur Funktion wesentlichen Teilen). Damit dürfen diese Arbeiten in D nur von BüMa's bzw. Personen mit Erlaubnis hierfür ausgeführt werden, In NL aber auch von Dir selbst oder Opa's Nanny. Und wenn Du nach D wieder einreist, ist sie ja wieder auf 7.5J, nur halt mit anderen Schrauben.


    2) Ja, aber ich finde keine Stelle im WaffG oder sonstwo, die das verbietet. Daher habe ich die Frage in den Raum geworfen.


    3) Der "Inverkehrbringer" darf Dir die Waffe natürlich nicht so leicht justierbar übergeben, da hier BeschG und BeschV hinzukommen, und die PTB das Ding so nie abnehmen würde. Also kein "F". Das BeschG/BeschV bindet aber nicht den Benutzer, sondern nur den "Inverkehrbringer". Sonst wäre ja der Umbau der HPmax auf 20bar unzulässig.

    Eine Regelung zur Überprüfung von Druckbehältern gibt es auch hier in Deutschland, nicht nur im Hochdruckbereich, dabei geht es um Materialermüdung, Korrosion usw

    Aber m.W. nicht im PCP Bereich bzw. im PCP Kartuschen- Bereich. Die großen Befüll- Flaschen (Scuba) unterliegen der Testpflicht m.W., wenn sie gewerblich befüllt werden sollen. Sonst auch nicht. Und ein Gastank im Kfz isses ja nicht.

    ...In der englischen allgemeinen Bedienungsanleitung zu den verschiedenen Versionen der "HP" Serie (explizit nicht HPMax, und schon gar nicht die 7,5J Version) wird immerhin der lapidare Texthinweis gegeben, daß der Hochdruckzylinder alle 3 Jahre einer Sichtprüfung unterzogen werden soll, und daß alle beschädigten Teile nur von einem Fachmann inspiziert werden sollten...

    Das dürfte den Verbraucherschutzgesetzen der USA entsprungen sein. In deren Mikrowellen Manuals steht ja auch drin dass man in der Microwave keine Haustiere trocknen darf, und bei Wohnmobilen mit Tempoassistent heißt es, dass man während der Fahrt nicht einfach nach hinten ins Wohnmobil gehen darf, und das Fahrzeug sich selbst überlassen.

    ... andererseits krasser Aufwand, sich quasi auf "molekularer Ebene" mit dem Schwingungsverhalten des Materials in dieser exakten Geometrie zu befassen ...

    Klingt sehr aufwendig, aber mit den richtigen Geräten und jemandem der die Daten interpretieren kann... die machen das ja täglich, also so selten ist das nicht.


    @FlitzeFeuerZahn: Geh mal auf ebay und kauf dir einen kleinen Metallmeteoriten, bei dem die Oberfläche geätzt wurde. Bei meteoritischem Metall kannst Du diese "Bänder" mit bloßen Auge sehen, nur durch schleifen und ätzen. Bei Gefügeveränderungen die mit "detonativen" Geschwindigkeiten abläuft, oder beim Bruch von harten Stählen entsteht sowas ähnliches, allerdings nicht mit bloßem Auge sichtbar.

    @FlitzeFeuerZahn: Man bräuchte jemanden mit Zugang zu einem Metallurgen, der sich die Teile mal ansieht. Ggf. könnte der über das widmannstättensche Gefüge Aussagen zum Ablauf machen. Bei hochenergetischer Rohrmunition bzw. deren Zielen, und bei Flugzeugabstürzen würde man über die Analyse des Metalls und die Veränderungen im "Kristallgitters" den Ablauf auch rekonstruieren können. Eigentlich sollte jede Uni solche Leute haben. Arbeitet einer der 1%er zufällig an einer solchen, und hat gute Beziehungen zur Metallurgie?


    Und an die Sache mit der Resonanzfrequenz hab' ich auch schon gedacht, aber dann stellt sich die Frage welches Ereignis zur Resonanz führt, und in welche Schwingungsrichtung das abläuft. Vermutlich seitlich, denn nur so kann ich mir das mit den vorangehenden "Flatulenzen" und die Bruchstelle erklären. Und wenn es Resonanz wäre, muß es noch immer etwas geben, was schwingt. Wenn nur die Nadel (ohne den SItz in den sie eingepresst ist) in sich schwingen würde, ergäbe das m.E. durch die Härte eine unhörbar hohe Frequenz. Also muß sie m.E. seitlich schwingen, samt SItz und dabei immer wieder (durch Verkanten im SItz) einen Tick' Öffnen und schließen. Aber was löst das aus? Und sind die Toleranzen wirklich so groß, dass die Nadel samt Sitz in der Fassung schwingen kann (Pos. 1)?


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    Du kannst Flaschen nur zum Befüllen verwenden. Die eingebauten Flaschen bzw. Kartuschen dürfen nicht getauscht werden, da dort der Regulator sitzt. Ausserdem haben die Kartuschenstutzen kein Normgewinde.


    Zum Befüllen kannst Du jede Pressluftflasche verwenden, die mehr Druck hält, als Du benötigst. Unter 200bar ist also sinnlos, 300 wären o.k. Mehr als 300 wären natürlich noch besser, aber wo gib'ts solche Flaschen und die Kompressoren dafür.


    Und halt einen Befüll Adapter vom Flaschengewinde auf 8mm Quick Connect weibl.

    Hat sich schon mal jemand Gedanken gemacht, wie diese "Furz-"Geräusche bei der HPmax entstehen? Dass die Nadel "flattert" ist wohl klar, aber in welche RIchtung. EInfach vor/zurück, oder etwas seitlich, weil der Sitz vielleicht minimal zu groß ist.


    Ich denke wenn man genau wüsste was dieses Geräuch verursacht, wäre man der Lösung einen großen Schritt näher.

    Des weiteren kann ich mir nicht vorstellen, das eine gehärtet Nadel durch einpressen in den Nadelsitz eine Materialschwäche verursacht.

    Ja, ein dermaßen harte Nadel dürfte m.E. eigentlich keinen Schaden am SItz durch einpressen nehmen, Ich vermute mal dass es entweder was mit Schwingungsverhalten/Resonanz in Kombination mit der Härte und/oder verkanten zu tun hat, wobei ich nichts davon wirklich beurteilen kann, da ich eben leider keine HPmax habe.


    Nicht ganz auszuschließen wäre m.E. auch ein thermischer EInfluss. An der Nadeldüse entspannen sich die Gase ja beim durchströmen, kühlen also das Material dort ab. Dabei können nicht nur sehr hohe Kräfte auftreten, das Material wird daurch auch noch spröder als es eh' schon ist.

    ... dass die 7.5J Nadeln zu schwach sind (These!) bzw. zu Brüchen neigen, und AEA versucht diese Nadeln neu zu entwickeln....

    Habe ich das jetzt richtig verstanden dass die Nadel nur für bis 7,5j ausgelegt ist?

    Das ist doch völlig falsch formuliert und aus dem Zusammenhang gerissen! Die nadeln brechen ,ja,ob nun bei 7,5 joule oder 200j ist dabei völlig egal.


    Ja, das war völlig falsch formuliert von mir. Sorry für die Verwirrung!


    Ich meinte eigentlich ob die .35er Nadeln ggf. für 7.5 Joule zu schwach sind (wegen fehlendem Gegendruck). Meine Idee dahinter ist die, dass Nadelbrüche m.W. ja erst mit der Verbreitung der 7.5J Modelle bekannt wurden, obwohl das Funktionsprinzip, und auch die HPmax, schon länger existieren. In den USA funktionieren sie ja anscheinend, und die HPmaxen dort sind ja nicht sooo anders gebaut. Zumindest hab' ich noch nicht gegenteiliges gelesen. Kann natürlich auch sein, dass kein Mensch dort die 9mm Version der HPmax verwendet.