Beiträge von @nD

    Besser doch das Manometer zum Ablassen benutzen.

    nein, das erst recht nicht, zum einen drückt man die Plastikscheibe nach jedem festschrauben immer mehr zusammen, dann ist das Manometer nicht dauerhaft zum an- und abschrauben gedacht. Dann lieber die Berstscheiben dauschen.

    Kannst du mir sagen welche Größen die 3 Ringe am Fülladapter der GK1 Mini haben, denn ich weiss nicht worauf sich obiges Maß bezieht?

    das Maß war ein willkürliches Beispiel, ich kenne die Maße der GK1 O-Ringe nicht, ich habe keine GK1.

    gibt es z.Bsp technischen Großhandel, O-Ringe werden wie folgt angegeben: Inmnendurchmesser x Schnurstärke, Material Härte Shore A


    in unserem Fall als Beispiel 20x2 NBR 90 Sh. = Innendurchmesser 20mm Schnurstärke 2mm Material NBR (O-Ring Standart, bei den PCP's gibt es noch HNBR bei besonders beanspruchten O-Ringen) und Härte 90 Shore (Standart ist 70 Shore, bei höheren Drücken nimmt man härtere - 90 Shore - O-Ringe die kriechen nicht so in die Ritzen und halten den Druck besser aus).

    ich hab das schonmal angeboten, solltet ihr euch aussprechen wollen, Bier und Steak geht auf mich.


    früher hat man das noch geklärt wie Männer, da ging man mal kurz um die Ecke, hat's geklärt und dann hat man zusammen das ganze mit Bier und Schnaps "befriedet". Und am nächsten Tag wusste man nicht wo die Kopfschmerzen herkamen: vom Bier, vom Schnaps oder von der Klärung. Höchstwahrschinlich aber eher von der "Begrüßung" der Regierungschefin daheim...

    Steinschleudern ohne Arm- oder Gelenkstützen unterliegen nicht dem Waffenrecht. Bei dieser Schleuder kommt's darrauf an ob man den Bügel als Handgelenkstütze betrachtet oder nicht. Da würde ich mal einen Waffensachverständigen dazu befragen, am bestn einen der sich mit Zwillen gut auskennt.

    Das ist ein freies Teil, wenn du Ü18 bist, ist das zurzeit kein Problem.

    Ob die Lieferbar sind weiß ich nicht.

    Leider falsch. Das deutsche Waffenrecht ist hier eindeutig, der Lauf ist ein wesentliches Teil einer Schusswaffe und dann gelten die gleichen Regeln wie für die Waffe selbst. Der Ersatzlauf muss für eine freie Waffe - hier in Deutschland also für Waffen mit F im Fünfeck - zweckbestimmt sein. Kauft man sich beispielsweise in den Niederlanden einen Lauf, dann ist der Lauf für eine offene Waffe zweckbestimmt (der Niederländer hat ja normalerweise keine Berechtigung zum In Verkehr bringen eines Laufes für eine Waffe mit F-Zeichen für Deutschland) und damit ist der Lauf als wesentliches Teil der offenen Waffe erlaubnispflichtig. Hat der Händler diesen Lauf für eine zugelassene F-Waffe beschafft dann ist der Lauf für diese Waffe zweckbestimmt und damit frei ab 18 Jahren. Von einer zweckbestimmten Beschaffung kann man ausgehen wenn der Händler auch die dazugehörigen Waffen vertreibt oder bereits mehrere Zubehörteile für freie Waffen in Deutschland vertreibt und auch im Besitz aller waffenrechtlichen Erlaubnisse zum Vertrieb von Waffenteilen ist. wesentliche Teile als Ersatzteile müssen in Form und Funktion dem Original entsprechen, bei nicht wesentlichen Teilen spielt das keine Rolle.

    Da hast wohl Fauli Schlumpf erwischt. - Spaß beiseite. die Blauen sind unterkalibrig, da musst aufpassen dass die nicht in den Lauf reinrollen und damit zu wenig Leistung bringen. Es gibt wirklich bessere, aber 4 Joule zu 7 Joule ist etwas wenig.


    Und aus welcher Quelle hast du, dass damit die Megalodon getestet wurde?

    ich hab die gleiche Info, hab sogar mal dort angerufen.

    Berstscheibe geht theoretisch auch, ist aber nicht zu empfehen da man die jedesmal ein bissl mehr anziehen muss damit die dicht wird und dadurch irgendwann den Nenndruck nicht mehr standhält. Am Manometer liegen 480 Bar an, da sollte man nur ran wenn es anders absolut nicht möglich ist.

    Die Miniadder ist eine Armbrust und fällt unter das Waffengesetz und ist somit kein Sportgerät - also ist alles verboten was das Ziel beleuchtet.


    Was Montageteile oder Laser betrifft: Eine Montage für Picatinny alleine (Zweckbestimmung) ist nicht verboten, wird diese Picatinny Montage für Waffen beworben ist die Zweckbestimmung die Waffenmontage und damit verboten nach dem Waffengesetz. Hat man nur Waffen und einen Laser mit Picatinny wird man es schwer haben einen Richter zu überzeugen dass der Laser nicht zur Waffenmontage gedacht ist. Hat man einen Bogen und eine Picatinny am Stabilisator montiert, dann kann dieser Laser für den Bogen sein - man wird sich aber mit Sicherheit vor Gericht rechtfertigen müssen. Hat man verschiedene Zielfernrohrmontagen mit 1 Zoll Durchmesser und ein Passendes Zielfernrohr, dann ist die Montage natürlich für das Zielfernroh und nicht für die Lampe der Werkzeugkiste, auch wenn die zufällig ebenso ein Zoll Durchmesser hat (wie übrigens viele China-Lampen haben) Dann ist das natürlich auch kein Grund anzunehmen dass man auf die verbotene Idee kommt die Lampe zu montieren - man muss aber damit rechnen auch hier den Richter zu überzeugen.

    Für den Lauf an sich der Meg ist höhere Häte unproblematisch, für's Laden leider nicht. Man muss die Geschosse ohne Hebelwirkung in die "Züge" (eigentlich die Felder) drücken. gleichzeitig werden aber dabei die 4 Verriegelungskugeln nach außen gedrückt. Deshalb werden die Meg Geschosse bei manchen Anbietern auf .492 kalibriert, aber da ist die Lücke zwischen Geschoss und Lauf wiederum entsprechend größer. Auch werden die Geschosse im Vergleich zur Challenger nicht besonders tief in den Lauf geschoben, so dass die Felder sich noch nicht richtig in die Geschosse eingearbeitet haben und das Geschoss - selbst wenn man es geschafft hat es in den Lauf zu bekommen - verklemmen kann. Bei Weichblei drückt sich das Geschoss leichter rein und schont dadurch die Mechanik (sonst muss man mehrfach nachrepetieren) und vor allem schont es auch die Nerven des Schützen.

    Hi,

    ändert sich da was am Gewicht oder bleibt es weitestgehend gleich?

    Das Gewicht bleibt exakt gleich weil man es in Deutschhland nicht montieren darf. Eine Änderung der Schussfolge (Repetierer zu Halbautomatik oder Vollautomatik) ist nicht erlaubt