Joerg Sprave liest hier nur sporadisch mit und ist vermutlich aktuell mit #Faesergate ziemlich beschäftigt.
Solange es keinen solchen Fall gibt, der vor Gericht gelandet ist und zu einem entsprechenden Urteil gekommen ist, wird dir mit Sicherheit niemand sagen, dass das ok und völlig legal ist. So dumm ist keiner und das ginge auch schon in Richtung Rechtsberatung.
Fakt ist, du darfst an den wesentlichen, an der Schussabgabe beteiligten Teile nichts modifizieren. Ich kratze mich schon vor Ratlosigkeit am Kopf, wenn Leute denken, das wäre ok, wenn sie das im Ausland machen. Als deutscher Staatsbürger gelten für dich deutsche Gesetze. Spätestens beim Grenzübertritt während der Rückreise bist du Importeur der Waffe und machst dich strafbar, wenn die modifiziert wurde. Wo im WaffG steht, man darf an einer freien Waffe rumschrauben, solange sie unter 7,5J bleibt? Nirgends.
Fragt bei sowas doch einfach die örtliche Waffenbehörde. Das ist rechtssicher und wenn die fälschlicherweise sagen "legal", hat man später bei einem Streitfall auch etwas Entlastendes in der Hand.