Beiträge von FlitzeFeuerZahn

    vor jedem Schießen wär sicherlich übertrieben und unnötig.


    Was allerdings vor dem aktuellen Hintergrund durchaus sinnvoll erscheint, um wirklich auf Nummer sicher zu gehen,

    ist daß man das Gewehr vor erstmaliger Nutzung einmal komplett auseinander nimmt,

    und auf offensichtliche potentielle Probleme hin prüft, z.B.:

    -Gängigkeit des valve pins

    -Sauberkeit (Flugrost, Späne oder sonstige "Fertigungsreste", die da nicht hingehören)

    -Dichtigkeit (hier vornehmlich die "Oberflächengüte" der Dichtfläche der Düse+Gegenstück)

    -Sitz der Dichtungen natürlich auch, wobei sich das von selbst ergibt durch Demontage/Zusammenbau.

    -wenn man Flugrost festgestellt hatte, macht es Sinn, den "Brei" aus Rost+vorhandenem "Gleitfett" zu entfernen und neu zu machen.


    Ist sicherlich mit Aufwand verbunden, andererseits lernt man sein Gewehr dann auch gleich für spätere, ohnehin regelmäßig anfallende Pflege/Wartungen kennen.


    Du kannst Dir den Aufwand natürlich auch sparen, und es, falls es zu Problemen kommen sollte, über die Gewährleistung bei Gogun abwickeln, das ist auch in Ordnung. Bis jetzt machen sich die Fehler ja alle relativ zeitnah bemerkbar (irgendwo unter 100 Schuss), insofern fiele das definitiv noch unter die Gewährleistung. (Jahre später darst Du mit sowas natürlich nicht mehr kommen, egal wie selten Du geschossen hast)


    Es dauert dann aber einige Zeit, bis Du das instandgesetzte Teil dann wieder bekommst. Zumindest auf absehbare Zeit ist Gogun ja wie allgemein bekannt ist, sehr ausgelastet. Das ist nunmal ein leidlicher Fakt.

    Wird sich aber in den nächsten Monaten auch sicherlich deutlich entspannen. Über den "Berg" aus Bestellungen April/Mai ist man jetzt ja schonmal hinweg. Und die momentan katastrophale Ersatzteil-Situation dürfte sich auch beruhigen mit der Zeit.


    Insofern muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er selbst eine "präventive Erst-Wartung vor Inbetriebnahme" vornimmt,

    oder das (prozentual/statistisch gesehen nach wie vor relativ geringe) Restrisiko in Kauf nimmt.


    Ich find's selbst auch unschön, aber die momentane Lage sieht nunmal so aus.

    Na sorry unter Konverter verstehe ich was ganz anderes (und ist technisch gesehen auch so).

    Muss im Zusammenhang mit Notstromgeneratoren ein eher landläufiger Begriff sein, der mir so vorher nicht geläufig war.

    Hab extra nochmal ein wenig gegoogelt, und ja, wird tatsächlich auch in dem Zusammenhang verwendet,

    aber ich musste schon suchen, bis ich da "seriöse" Treffer gefunden hab.

    Lexi87 auf gutefrage.net zählt für mich jedenfalls nicht als seriöse Quellenangabe.




    Ich will aber auch nicht weiter "streiten", soll ja auch in einem Forum, in dem man sich gegenseitig hilft, nicht so sein.

    Insofern auch von meiner Seite: Schluss an der Stelle.

    Ich hoffe man begegnet sich in anderem Zusammenhang/in anderen Threads trotzdem noch mit Anstand, auch wenn es hier zum Schluss etwas herging.

    Man kann jetzt auch im neuen shop vom bigboremike ein entsprechend schräg angepasstes mount (bzw. in mehreren Winkeln) beziehen.


    Sieht zwar für mein Empfinden kreuzdämlich aus (gefühlt guckt die Optik im Grunde irgendwo mittig auf den Lauf) ^^

    Aber wird ja funktionieren.


    Schaut einfach mal sein YT vid über den "Artillerie-Modus", da sieht man die Dinger sehr gut (wenn auch noch im "prototyping-grün")

    Das Video ist sehr unterhaltsam und gleichzeitig eben auch informativ (auch wenn das mit den 50m im Grunde totaler Stuss ist)


    edit:

    sorry, hab eben gesehen das war ja ein paar Beiträge vorher schon alles gesagt mit dem mount.

    Vergesst es, Flitze schläft offenbar noch :sleeping:

    Zu deinem Beispiel mit dem Konverter und den Winkelschleifern

    ???


    Na zumindest ein einem Punkt stimmen wir überein: Sicherheit geht vor!

    Ich glaube, daß wenn hier mal der Schwarzfall eintritt und alle ihre "Jockel" aus dem Keller holen,

    deutlich mehr Menschen an Kohlenmonoxid-Vergiftung, elektrischem Schlag und ähnlichen "Haushaltsunfällen" sterben werden,

    als durch Verhungern, oder im Zuge gewaltsamer Auseinandersetzungen.


    Wobei das natürlich unabhängig voneinander sowohl bei einem "oldschool" Generator ohne Regelelektronik als auch bei einem modernen Inverter passieren kann,

    das ist also kein Argument für oder wider des einen oder anderen, und hat auch mit der vorigen Diskussion nichts zu tun.

    Lebensgefährliche elektrische Spannung kommt bei beiden raus.

    Ich denke auch wenn der erstmal in einen Lauf schaut und nicht weiß was mit der Knarre ist haut man in der Regel zum Selbschutz ab.

    Ich befürchte eher, derjenige hat auch ne Waffe, und als krimineller Plünderer viel weniger Hemmungen, sie auch zu benutzen, als man selbst als rechtschaffener Bürger,

    der sich und seine Lieben verteidigen möchte.

    Aus Selbstschutz abzuhauen, wenn man in den Lauf einer Waffe guckt, ist ein Reflex, den Du als Normalbürger von Dir selbst auf andere reflektierst,

    und siehst Dich selber als den bewaffneten, souveränen "Herr der Lage".

    Aber nicht alle Kriminellen sind nur mit Knüppeln und Fackeln bewaffnete Honks, wie in den Videos von Herrn Sprave.

    Ab mehr als einem Lauf wird's also kompliziert.


    Im Idealfall laufen beide weg, das wär am gesündesten für alle Beteiligten ^^^^


    Alle anderen Varianten gehen bitterböse aus, auch für alle Beteiligten.


    Falls der Ernstfall eintritt, stellt man sich anschließend eh eine der beiden folgenden Fragen, je nach Ausgang des Ganzen:

    "...hätt ich bloß..., dann wäre vielleicht alles anderes gekommen"

    "...hätt ich bloß nicht..., dann wäre vielleicht alles anders gekommen"


    Insofern sind wir uns einig. Haben ist besser als brauchen, und mehr als hoffen, daß man es nie braucht, bleibt eh nicht.

    Naja er schrieb ja, daß es auch in Polen verboten ist, Luftgewehre mit über 17Joule zu besitzen (ohne "Waffenschein").

    Wenn Du also Deine eigene Waffe dort vor Ort umbaust, dann überschreitest Du Diese Grenze.


    Dann bist Du dort vor Ort im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe, ohne über diese Erlaubnis zu verfügen.

    Dabei geht's nicht nicht mal um's Schießen. Haben im Sinne Eigenbesitz reicht.


    Der Schießstand hat zwar Hausrecht, und verfügt über die Genehmigung, auch Menschen ohne passende waffenrechtliche Erlaubnis Waffen aus seinem Besitz unter Aufsicht zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

    Aber grundsätzlich muss er sich natürlich auch an das übergeordnete Waffenrecht halten, und darf Dich und Deine für Dich illegale Waffe nicht auf seinem Grund und Boden dulden. Damit würde er sich ebenfalls strafbar machen.

    Ein Einbrecher-Zombie :)) steht unmittelbar vor dir

    auf so kurze Distanz und spätestens "indoor" ist auch ein vergleichsweise kleines/kurzes Gewehr eher unhandlich und ggf. sogar hinderlich.

    Für diejenigen, die wirklich ernsthaft im Glauben sind, daß "plündernde Horden" brav an der Tür klingeln:

    Hierfür empfehle ich als "Erstmaßnahme" eine mit Pfefferminzöl oder Tafel-Essig gefüllte Wasserpistole.


    -Anschaffung ist inkl. "Munition" extrem günstig

    -Überraschungseffekt aufgrund des beim Gegenüber ausgelösten "lach-Reflexes"

    -sehr gute Schussfolge, ggf. also auch für zwei Gegner ausreichend (je nachdem wie schnell Nr2 kapiert was los ist...bei der HPMax wäre der zweite Schuss auf jeden Fall schon auf ein bewegtes, bzw. selbst direkt angreifendes Ziel...)

    -Treffer irgendwo im/nahe beim Gesicht setzen unmittelbar für mehrere Minuten aus dem Gefecht.

    -die Möglichkeit, daß das mal unters Waffengesetz fällt, ist wohl verschwindend gering (ausschließen mag ich es nicht ^^ )


    Taucherbrille, Motorradhelm o.ä. dürfen die natürlich nicht grad tragen, gleiches Problem wie bei "herkömmlichen" Abwehrsprays o.ä.


    Meiner Meinung nach aber ohnehin alles Humbug der Gedankengang mit der "Hausverteidigung"

    Wer da was auf sich hält, trägt Helm, dicke Jacke, vllt. sogar eine improvisierte Schutzweste usw.

    Und selbst wenn nicht: Die kommen wieder, und sind dann aber richtig angepisst.


    Ist einfach nur Kopfsache, Haben beruhigt. Ich kann's verstehen.

    Ich hab ja auch eine HPMax bestellt, und irgendwie im Hinterkopf spukt der Gedanke auch mit als Kaufargument,

    obwohl ich der festen Überzeugung bin, das das Quatsch ist, und am Ende gefährlicher für einen selbst, als zum Schutz für sich und andere nützt.

    Das mit dem "Schlangenöl" war der andere, da verwechselst Du mich.


    Ich habe hier lediglich von Anfang an die Meinung vertreten:

    Nicht unbedingt in Gänze auf die verständlicherweise sehr konservativen "Faustformeln" vertrauen, die insbesondere direkt von einem Hersteller herangezogen werden.

    Der wird einem natürlich immer das absolute worstcase Szenario erklären im Sinne "vorsichtshalber und äußerstenfalls"

    Klar, der will einem ja lieber ein größeres/teureres Gerät verkaufen, und außerdem hat er überhaupt keinen Plan, mit was für einem ggf. Laien er sich da tatsächlich unterhält, und derjenige ihm dann im Nachhinein (weil er doch einen real etwas anderen Fall hat als beschrieben)

    in den Ohren liegt mit "...aber sie haben mir doch damals XY empfohlen, und jetzt reicht der nicht..."


    In der Praxis stellt sich so manches dann deutlich entspannter dar.


    Auf dieser Seite hier (klick) ist zusätzlich zu den auch erstmal grundsätzlich konservativ/theoretisch betrachteten Grundlagen-Infos auch ein Video verlinkt,

    in dem beispielhaft das Thema "Praxis schlägt Theorie" ganz anschaulich wird.


    Dort wird ein großer Winkelschleifer mit einem "normalen" Notstromgenerator (Motor+Generator) betrieben, mit den folgenden Nennwerten:

    Generator: max. 3000W, Dauerlast: 2850W

    Winkelschleifer: aufgenommene Leistung 2100W (abgegeben 1350W), ohne Anlaufstrombegrenzung.


    Läuft. Und ist ganz weit weg von 6-8fach.


    Unterstreicht meine Meinung:

    Faktor 2 sollte passen (natürlich aufpassen bei den Angaben bezüglich "werbewirksamer" Schlagworte, sowie aufgenommener und abgegebener Leistung).

    Dann noch auf einen guten Hersteller achten, damit die auf dem Typenschild angegebene Leistung auch real geliefert wird.

    Wenns nicht rund (an-)läuft, dann halt der Versuch mit "zwischenschalt-Anlaufbegrenzung" bevor man in ein neues/anderes/größeres Gerät investiert.


    Diese Meinung darfst und solltest Du mir bitte zugestehen.

    genau wie ich Dir Deine Meinung lasse.


    Das hier ist kein Dialog zwischen uns beiden, sondern ein öffentliches Forum.

    Es informieren sich in diesem Thread ggf. noch viele andere Menschen anhand der hier ausgetauschten Meinungen,

    und ich hielt bzw. halte es für notwendig, auch meine Sicht auf die Dinge hier nach meinem besten Wissen und Gewissen kund zu tun.


    Insofern dann nochmal für die Allgemeinheit zur Klarstellung:

    Es steht jedem frei, sich zum Betreiben eines 1,8kW PCP-Kompressors eine Anordnung aus drei Invertergeneratoren mit je ca. 4kW hinzustellen,

    um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein bezüglich des Anlaufstromes des Kompressors, der möglicherweise das 6-8fache des Nennwertes sein kann.

    Meinen Segen habt ihr.

    Meine Herangehensweise wäre es nicht.

    Ich finde es immer noch merkwürdig:

    Kein Waffenschein - Pistole, Sturmgewehr, Haubitze - kein Problem??

    Luftgewehr - oh Gott nein... Europäischer Waffenschein...


    Irgendwie komisch aber naja.

    Du begehst den "Kardinalfehler" und meinst, juristische Formulierungen wären in jedem Fall mit gesundem Menschenverstand unmittelbar nachvollziehbar und instinktiv logisch.

    Ist nicht so.

    Schau Dir das Thema "Messer" in D an.

    Küchenmesser mit ca. 20cm Länge: kein Problem, ist dann halt ein langes Schinkenmesser, darf jeder haben.

    Ein Z.B. "outdoor-Messer" o.ä gleicher Klingenlänge: verboten

    Die rechtliche Differenzierung definiert sich recht eosterisch klingend nach "dem Wesen" des Messers.

    Hört sich erstmal willkürlich an, und ist es im Grunde auch, die Entscheidung liegt dann im individuellen Fall beim BKA/PTB.


    Im Grunde ist es ja aber eigentlich durchaus nachvollziehbar,

    daß es eine Unterscheidung geben muss in "notwendigerweise auch als Waffe einsetzbaren" Alltagsgegenständen,

    und solchen, die eindeutig vornehmlich zu "Angriffs- und Verteidigungszwecken" konzipiert wurden.


    Da sieht man dann schon gleich, daß es mit der oben genannten Unterscheidung nicht reicht.

    Das wäre zu stark vereinfacht, und deshalb hat das Waffengesetz auch noch ein paar mehr Paragraphen,

    um das noch besser zu differenzieren, bzw. auf weitere "Spezialfälle" einzugehen (z.B. Klappschaft, Zusatzfunktionen, notwendigerweise berechtigte Personengrupenn (z.B. Jäger, Handwerker,...) und so weiter.


    Späterstens dann schaltet man als "Nicht-Jurist" ab und meint "was ist das denn für ein Quatsch?"


    Aber Du kannst ja selbst mal versuchen, so eine Unterscheidung als Text zu formulieren,

    sodaß er für Jedermann eindeutig verständlich ist, und auch keinesfalls falsch ausgelegt werden kann,

    oder gar "lückenhaft" formuliert ist und entsprechend von "Gewitzten" Menschen mit böswilliger Absicht ausgenutzt wird.

    Viel Spaß...

    zum Thema "keine Zahlungsaufforderung" habe ich eben hier: (klick) einige Sätze geschrieben.


    Thread-Thema ist ein etwas anderes, aber die Aussagen zum Thema Zahlungsaufforderung/Vorkasse passen trotzdem,

    und helfen ggf. auch anderen weiter, wann sie ggf. wie Du doch mal proaktiv nachfragen sollten.