Beiträge von PlumBum

    du brauchst für keines deiner Szenarien eine Zielhilfe.

    Bei einer Mündungsenergie von 200 J klopfst du bei 300 m nur noch sachte an.

    Und für alles darunter reichen deine Augen.


    Vorteile sind zudem: du sparst Gewicht, du brauchst keine Batterien, du machst dich nicht lächerlich


    Wenn du was treffen willst -> üben, üben, üben

    Billy Dixon hatte kein Zielgedöns, als er auf über 1.500 yards einen Comanchenhäuptling aus dem Sattel geholt hat.

    Sowas habe ich auch noch nicht gesehen :huh:


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    Ich weiß eigentlich nicht so recht, was Du mit Deinen Käufen geplant hast, bzw. Dein Ziel ist.

    Du weißt schon, dass die Challanger nicht als Spaßgewehr taugt?

    Mit der Challanger machst Du eine Kuh um und mit Deinem Armbrüstchen kannst Du ihr höchstens die Kuhglocke läuten.

    Die Überlegung die Challanger zu verkaufen und stattdessen das Brüstchen zu erwerben verstehe ich nicht.

    Zusätzlich macht Sinn, tauschen nicht. Beide haben völlig verschiedene Einsatzgebiete.

    Hübsches Teil zum Scheibenschiessen. Gefällt mir wirklich gut.

    Im Video ist aber von 50 J die Rede, nicht von 200 j.

    mit dem Pulver kommt man doch eher auf 2000 Joule aufwärts, also in einen echten Wirkungsbereich.


    Wer ne Empfehlung braucht: Saguaro Sharps.


    Die sind gasdicht und verdrecken auch nach 100 Schuss nicht.

    so viel Bullshit muss ich dann auch mal kommentieren.


    Das HGB ist das Sonderrecht der Kaufleute. Ich gehe mal davon aus, dass hier kein Waffenhändler bei Jörg bestellt hat. Also vergesst das HGB.


    Eine Dienstleistung ist in § 611 BGB geregelt. Ware gegen Geld ist keine Dienstleistung. Ihr habt einen Kaufvertrag nach § 433 BGB geschlossen.


    Ein Kaufvertrag besteht aus Angebot und Annahme. Die Bestellung ist das Angebot. So wie ich das sehe, nimmt die GoGun dieses Angebot erst bei Liefermöglichkeit an. Ihr habt also alle gar keinen Vertrag, gegen den GoGun verstoßen oder in Verzug sein könnte. Der entsteht erst bei Lieferbenachrichtigung.


    Dann lest noch § 145 BGB. Das Angebot ist bindend bis zur Annahme oder Ablehnung durch GoGun.


    Falls es bei Einigen anders sein sollte und es gäbe schon eine Annahme lest § 271 Abs.2 BGB. Die Leistung ist offensichtlich bei der Bestellung von der Verfügbarkeit abhängig gemacht worden.


    Geht doch zum Heulen in den Keller, es nervt.


    Immerhin hab ich bei den "Strafzahlungen" gelacht :)

    Zitat

    Es gibt fast 1,4 Mio Mitglieder im De Schützenvereinen zzgl. der Dunkelziffer die nicht in Vereinen organisiert sind und CO2-Waffen jeglicher Art besitzen (Paintball, Softair etc.) Ich glaube kaum das man das Waffengesetzt so verschärft das eine 7,5 Joule Waffe WBK-Pflichtig wird. Wenn überhaupt würde man wohl eher die Export-Kits regulieren oder max. einen kl. Waffenschein fordern. Alles andere wäre nicht vermittelbar…. Man stelle sich alleine die 1,5 Mio. Sportschützen vor die jeder ihre 1000€-2000€ Waffe entsorgen sollen….. ich denke dazu wird es in der Schärfe nicht kommen. …. Wohlgemerkt ich rede von 7,5 Joule Waffen…. Bei Armbrust und co kann das natürlich anders aussehen weil die „Gefährdung“ höher sein könnte.

    Es wäre möglich, die Exportkits einer WBK zu unterstellen. Da das aber immer noch zu einfach wäre (ne Düse aufbohren und ne Feder im Baumarkt kaufen kann man ja immer noch) werden in Zukunft "F"-Waffen so konstruiert sein müssen, dass sie nicht umbaubar sind. So wie es bei den Schreckschusswaffen heute schon ist. Das wäre meine Vermutung. Die Gefährdung durch eine Armbrust halte ich für nicht so hoch wie die einer AEA Zeus.


    Ein Luftgewehr nicht umbaubar zu machen ist aber eigentlich n Ding der Unmöglichkeit. Dazu ist die Technik zu simpel und die Drücke zu gering. Sinnlosigkeit hat allerdings noch niemanden abgeschreckt. Macht Jörg eben noch einen Baumarkt zusätzlich auf.