Beiträge von PlumBum

    Du hast nicht verstanden, wer hier wen versucht, einzuschüchtern und wer sich nicht einschüchtern lässt.


    Und ja: alle Hunde sind Beisser und alle Waffenfreunde amoklaufende Irre.

    1. Minderjährige dürfen nur unter Aufsicht einer qualifizierten Standaufsicht ( mit bestandener Prüfung ) und in Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten schiessen. Ab 12 Federdruck- Luftdruck- CO2-Waffen 4,5 mm; ab 14 zusätzlich auch KK Einzellader bis 200 J; und ab 18 erst Armbrust! Minderjährigen den Umgang mit einer Armburst zu gewähren ist eine Straftat! Dagegen helfen keine Argumente, da Gesetzeslage!


    2. Ich habe 41 Jahre Erfahrung im Schiesssport von Luftpistole über KK, Vorderlader bis Großkaliber Lang- und Kurzwaffen und weiß von was ich rede.


    3. Selbstredend sind die meisten Jagdvideos aus den USA "aufgehübscht", da die vorherigen Mißerfolge meistens nicht gezeigt werden. Trotz allem zeigen sie, was möglich ist. Der Rest ist Training und natürlich auch etwas Glück.

    1. Das Gesetz zeigst du mir bestimmt.

    2. In der Aufzählung fehlen Armbrust und Wildschweinjagd.

    3. Im Lotto zu gewinnen ist auch möglich.


    nimm dir eine Umlenkrolle, fixier sie irgendwo, lege ein Seil drüber, an das eine Ende knüpfst du zwei grosse Trockenfuttersäcke zu je 15 kg, dass sind dann 60 Pfund, an die andere Seite kommt eine leere Colaflasche als Pump-Dummy. Jetzt zeigst du mir, wie leicht du mit einer Hand die beiden Säcke "repetieren" kannst. Bitte 8x mal das Ganze, um ein Magazin zu simulieren.


    1. brauchst du nicht mehr, ich habs gefunden:


    OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.02.2008 - 20 A 1368/07
    Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertentscheidung wird der Streitwert für beide Rechtszüge auf…
    openjur.de


    Danke für den Hinweis. Zum Glück ist es verjährt :)


    Das heisst, ein 14. Jähriger darf mit einer Schrotflinte im Kaliber 12 Schrot und Brenneke verballern (§ 27 Abs.3 Nr.2 WaffG), aber keinen Bolzen aus einer Stinger und 50 Pfund Wurfarm (§ 2 Abs.1 WaffG).


    Cool. Ich habe meinen gesunden Menschenverstand beim Waffenrecht schon lange abgegeben.


    Vielleicht sollten wir die ganzen Rechtsbeiträge mal extra sammeln.

    Das ist ein bisschen wie mit der Leinenpflicht bei Hunden. Neulich beim Gassi habe ich eine völlig eingeschüchterte Hundebesitzerin (von außerhalb) getroffen, die mich fragte, warum auf dieser Wiese hier alle Hunde frei und fröhlich rumlaufen können. Bei ihr im Ort würde sie deswegen sofort angezeigt werden.

    Solche Drecksäcke gibt es bei uns natürlich auch, der Unterschied ist, dass sich die Hundebesitzer bei uns immer gewehrt haben. Wenn so ein überheblicher Neubewohner anfing zu stänkern, hat er von den Hundebesitzern derart viel Gegenwind bekommen, dass ihm sofort jede Lust vergangen ist.

    Ergebnis: wir haben Leinenpflicht auf dem Papier, aber weder das Ordnungsamt noch die Polizei traut sich, es durchzusetzen.

    Nettes Gimmick am Rande: es haben sich keine Raubrudel gebildet, die Menschen verfolgen und reissen. Ich kenne keinen einzigen Beissvorfall.


    Wehren lohnt sich. Zeigt Kante, am besten gut organisiert, sachlich, zielgerichtet.

    Werter Plumbum,


    man sollte nicht von sich auf andere schliessen! Und Armbrüste ab 18 gehören nicht in die Hand von Kindern, wenn man sich nicht strafbar machen möchte.


    Ich bin mir sicher, das in der BRD die gleichen physikalischen Gesetzmäßigkeiten wie in den USA gelten, daher kann auch in der BRD im Notfall die Ansitzjagd am Futterplatz mit einer 55lbs Armbrust von Erfolg gekrönt sein. Und im Falle der Selbstverteidigung, wo es auf sehr schnelle Schußfolge ankommt, reden wir von weniger als 10m Schußweite, eher von um die 5m.

    Natürlich können Kinder unter Aufsicht mit Armbrüsten schiessen. Ich habe mit 12 mein erstes eigenes Luftgewehr bekommen. Ab 14 können Kinder eine Flugscheinausbildung machen oder unter Aufsicht auf Schiessständen mit Pumpguns ballern.


    Von mir auf andere schliessen? Die Physik ist bei mir die gleiche wie bei dir. Der Unterschied ist, dass du dir eine Wirkung wünschst und ich weiss, dass es nicht wirkt.

    Erwartungshaltung vs. Erfahrung.


    Promovideos, insbesondere aus dem Amiland, interessieren mich null. Die haben QAnon erfunden, nur um mit dem Merch Geld zu verdienen. Die erzählen dir jeden Müll, nur um mit den Likes Kohle zu machen und du fällst drauf rein.


    Da sind ganz kurze Hebel im Spiel, die in dem Fall dein Freund sind!

    wie sollen denn kurze Hebel mein Freund sein, wenn es darum geht, Kraft auszuüben.

    Archimedes hat erkannt: "Ich kann die Welt aus den Angeln heben, wenn der Hebel nur LANG genug ist."

    jaja, die Wildschweine und die Kokosnüsse, ich weiss.

    Ich habe eine 80 Pfund Armbrust hier und ich muss sagen, das ist besseres Spielzeug. Wirkreichweite höchstens 15 m. So nah kommst du an kein Schweinerl ran.


    Die zu spannen haben meine Kinder schon mit Hebel ein Problem. Jetzt soll der Hebel noch wegfallen. Da wo bei der Stinger ein massiver Griff ist, den man greifen kann, soll ein halbes Rohr allein durch Fingerkraft ohne verrutschen festgehalten werden. Ich denke, da ist sinnvoll eher bei 20 bis 30 Pfund Schluss, womit wir wieder bei der Frage sind, wer so etwas braucht.

    ich denke, bei einer Pump Action würde der Hebel fehlen, den man bei der Stinger oder allen Reptierarmbrüsten von Jörg hat. Folglich dürfte das eine ziemliche Kraftanstrengung sein bei ungünstigen Haltemöglichkeiten. Da wirst du beim Pumpen permament abrutschen.


    Bei winzigen Kräften bis hin zu 55 Pfund könnte das nicht auffallen. Aber was nützt eine solche "Armbrust"?


    Im Spielzeugsegment hat Jörg die Barnett Phantum Pump Action schon angekündigt.

    Rechtssicherheit hast Du nur nach einer höchstrichterlichen Entscheidung in einer exakt identischen Sache, und auch dann nur bis zu einer Gesetzesänderung.


    Ein Rechtsgutachten ist aber durchaus belastbar.

    Ein Hammerfund. Glückwunsch.

    Ich denke der Knackpunkt dürfte das "wesentliche Teil" sein. Damit wäre es aber noch nicht vorbei. Wesentliche Teile kann man auch selbst wechseln, wenn sie "in (irgend)einer Waffe verbaut gewesen" sind. So lese ich das. Das verbauen und das Wechseln für den Export dürfte in China ja kein Problem sein :)


    Urteile wirken nur "inter partes", also zwischen den Verfahrensparteien. Bis da ein Bundesgericht entscheidet, das dauert.

    Es gibt eine Parallele zum Patronen-Umbaukit für das Chassepot. Da muss der Verschlusskopf gewechselt und die Zündnadel gekürzt werden. Über den Büchsenmacher gibt es unterschiedliche Meinungen in den einzelnen Bundesländern. In einem musst du zum BüMa, im andern nicht. Ist das Teil aber einmal gewechselt, kannst du es selbst hin- und herbauen.


    Zum Schiessstand:

    Ich denke, wie überall, macht auch der Ton die Musik. Wenn man sich erst für die dort geschossenen Waffen interessiert und dann nach einigen Terminen, wo man eine gute Figur gemacht hat und nicht über Corona, die Ampel und das Klima hergezogen ist, mal seine Mega oder Zeus mitbringt, dürfte die Chance deutlich höher sein für eine Genehmigung.

    Kriegst du eigentlich selbst noch mit was du da von dir gibst?


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    das du den Effekt kennst, war mir klar

    Was hörst du denn so aus Amiland und von wem wie oft?

    Du meinst, die Forstbehörde in den USA unterhält einen eigenen YT-Kanal, damit du in Deutschland dann die Strafverfolgung von Tierquälern mitbekommst.

    Ne warte, das steht ja hier in der Zeitung/Facebook/Telegram ... die Instastory neulich dazu nicht zu vergessen :D

    Selten so einen Schwachsinn gehört :)


    Es gibt eine Schweineplage z.B. in Texas, ich denke nicht, dass die da besonders hinterher sind. Aber das hasst du bestimmt schon auf dem Forstbehördenkanal gesehen.

    für das Schießen im Keller oder der Wohnung bräuchtest du auf jeden Fall die Zustimmung deines Vermieters.

    Du hättest glaube das Hausrecht für deine Wohnung, jedoch selbst kein befriedetes Besitztum.

    Das ist leider falsch. Ein Mieter besitzt nicht nur das Hausrecht über den Mietgegenstand (sogar wenn es gemeinschaftlich gemietet wurde). Eine Wohnung, ein Haus, oder ein abgezäuntes Gebäude/Gebiet ist im Allgemeinen auch befriedet (sofern es erkennbar eine "Schutzwehr" hat (Mauern, Türen, Zaun,....). Egal ob als Eigentum oder zur Miete.


    Das bedeutet nicht das der Vermieter nicht ebenfalls das Hausrecht gleichzeitig innehaben kann. Bei den individuell angemieteten Gebieten/Räumlichkeiten obsiegt jedoch das Hausrecht des Mieters, falls es zu Differenzen kommt, und die Verwendung nicht völlig ausserhalb des vertraglichen Mietzweckes liegt. (Also keine KfZ- Hebebühne in der Küche). Aber ein <7.5J Schießstand im Wohnzimmer, der nur privat genutzt wird, verändert nicht den Mietzweck "Wohnen". Kommt es dadurch zu tatsächlichen Beinträchtigungen der anderen Mieter (Geräusche), so gelten die jeweiligen Immissionsrichtwerte.

    da mittlerweile schon das Kettenrauchen als zweckfremd im Mietrecht gilt, wäre ich mit dem Schiessen zu Hause eher vorsichtig.

    die ganzen Jagdschwadroneure würden einem Tier eh nie nah genug kommen, um gefährlich zu sein.

    Ganz zu schweigen vom Treffen eines beweglichen Ziels in der Nacht.


    Dieses ganze "Jagen mit der Max oder noch schwächeren Luftpumpen, die aber total gefährlich sind, weil ich mir nichts besseres leisten kann oder darf"

    wirkt wie eine Couch voller 12 jähriger Jungs, die über Mädels reden.


    Nehmen wir an, das Tier verendet nach ein paar Stunden oder Tagen qualvoll an dem Microkaliber. Die kleinen Schützen hier halten sich alle für besser als die Profis und finden das verendete Tier bei Nacht im Unterholz auch ohne Hund. Sicher dat.


    Nach der ersten Überraschung, dass das Schwein nicht schon sauber aus der Decke geschlagen und fein zerwirkt eingepackt in Tupperdosen rumliegt, daneben der Zettel von der Fleischbeschau (ja, die muss auch noch sein), tragen die dann die bis zu 200 kg auf dem Rücken 3 km durch den Wald bis zum Auto.


    Ich persönlich halte es, sorry für das Wort, für grenzdebil zu glauben, man könne sich Im "Fall X" durch die Jagd auf ein paar Restwildtiere in einem völlig überbevölkertem Umfeld eine zuverlässige Proteinquelle schaffen. Mal abgesehen von den nötigen Fähigkeiten (Jagdscheine sind nicht umsonst ein ganzes Hochschulstudium) steht man in Konkurrenz zu den deutlich besser bewaffneten 450.000 deutschen Legaljägern. Bei geschätzt 300.000 bis 1.000.000 Wildschweinen in ganz Deutschland dürfte es da ein ziemliches Gedrängel geben. Die Theke wäre auch entsprechend schnell leergeschossen.


    Zum Vergleich: es werden jedes Jahr 55 Mio Schweine und über 700 Mio Hühner geschlachtet, 3,5 Mio Rinder und über 1 Mio Ziege und Schafe.

    Wollte man das durch Wildtiere ersetzen wäre der gesamte Wildbestand Deutschlands nach spätestens 4 Wochen ausgerottet.


    Fazit: setzt euch ruhig am Tag X in den Wald. Da seit ihr wenigstens keine Gefahr für die Anderen.

    du, ich weiss sehr genau, wie Jagen funktioniert.

    Ich bin mir sicher, dass mich das von den ganzen Jagdschwadronierern hier auch abhebt.

    Was du nicht bemerkt zu haben scheinst ist, dass der beste Ansitz keine zu schwache Waffe ausgleicht.

    Dann ist bei bester Trefferlage das Schweinerl nur angeschossen und rennt weg.

    och Menno, ich wollte das zornige Schweinevideo mit den Jägerresten auf diesen Jagdkanälen verlinken