Beiträge von Airman

    Hallo Zusammen, eine Frage für die Profis:


    Was ist bei einer eventuell zukünftigen Erlaubnispflicht für Armbrüste (Revision des Waffengesetzes) für Besitzer eines derartigen Sportgerätes zu erwarten, die dieses bereits vor einer (eventuellen) Neufassung des Waffengesetzes erworben haben?


    Konkret: Könnte diese Armbrust beschlagnahmt werden?


    Wie sieht es mit dem möglichen Datenschutz des Käufers durch den Verkäufer aus? Besteht überhaupt die Möglichkeit, die Käuferdaten zu anonymisieren, oder ist es wahrscheinlich oder bereits möglich, dass ein Zugriff durch die zuständigen Behörden erfolgen darf?