Beiträge von HIMBEERT0NI

    Juristen vor :!::evil: Ich finde hierzu...

    (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

    • 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
    • 6. in Fällen der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung diesen ein wesentliches Teil entnimmt und mit sich führt; mehrere mitgeführte wesentliche Teile dürfen nicht zu einer schussfähigen Waffe zusammengefügt werden können.

    :/

    Somit wäre ich um die Information zur Ausnahme von der Erlaubnispflicht zum Führen von Waffen reichen. Vielen Dank hierfür. Bleibt aber doch die Frage offen, ob es sich bei einer offenen HP Max OHNE Lauf überhaupt noch um eine WBK pflichtige Waffe handelt oder? Ich denke das Herr Sprave sich was gedacht hat als er den Hinweis mit dem Ausbau des Laufes gegeben hat. Oder macht nur das weglassen eines wesentlichen Bauteils wie den Lauf aus einer Waffe daraus im Sinne des Waffenrechts noch lange keine "Nichtwaffe"? Gruß Toni

    Hallo in die Runde,

    nachdem mir hier an andere Stelle schon mal mit Fachwissen und guten Tipps bei einem Problem geholfen wurde, möchte ich gerne mal eure Schwarmintelligenz beim Thema Waffenrecht in Anspruch nehmen.

    Ich stelle mal eine Spieltherorie in den Raum nach dem Motte "ich frage für einen Freund". Also gehen wir mal davon aus man wohnt in der Nähe von Aachen und fährt des öffteren zum Plinken ins benachbarte Holland wo über 7,5 Joule erlaubt sind. Jetzt müsste ich vor dem Grenzübertritt nach D die Waffe wieder in den F Zustand kleiner 7,5 Joule bringen. So weit klar. Da das häufige Umbauen der Systemdichtigkeit nicht sonderlich zuträglich ist, konnte ich an anderer Stelle hier schon lesen.

    In einem Post von Jörg Sprave wurde darauf hingewiesen beim Düsenwechsel den Lauf der Waffe zu entnehmen um in dem Zeitraum wo ich OHNE den Regulator den Sitz der Düse durch einen hohen Druck verbessere NICHT im Besitz einer WBK pflichtigen Waffe zu sein.

    Bedeutet die Aussage von Herrn Sprave im Umkehrschluss nun, dass wenn der Lauf der HP Max entfernt wurde es sich im Sinne des Waffenrechts nicht mehr um eine Waffe handelt?

    Denn dann könnte man die Waffe ja in Holland auf offen umbauen und so OHNE Lauf wieder legal nach D einführen und gegen mitnahme gesichert lagern?!

    Ich vermute dem Lauf wäre es egal wenn er öffter mal rein und raus geschraubt wird. Vermutlich immer noch besser als jedes mal die Düse und den Regulator einzubauen.

    Was sagen die Juristen unter Euch zu meiner Theorie? :/

    Vielen Dank in die Runde für die hilfreichen Tipps wie zum Beispiel das Video von Ravenheart. Ich habe heute leider vergebens versucht den Kundensupport bei Gogun zu erreichen um den Ablauf einer Reklamation abzuklären. Werde es weiter versuchen. Also DANKE nochmal an alle für die Hilfestellung. Ihr seit im Gute Nacht Gebet dabei :)

    Vielen Dank Ravenheart und halunke,

    gibt es eine art Reparaturanleitung zu kaufen, nach welcher ich die beschriebenen Lösungsansätze überprüfen kann. Ich habe bisher absolut nichts an der Waffe geändert oder verstellt. Auch kann ich die genaue Position des Luftaustrittes nicht beschreiben. Laienhaft gesagt kommt das unterhalb des Repetierhebels raus.

    Hallo Forumsgemeinde, vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich hatte jetzt beim Plinken schon drei mal das Problem, das nach der Schussabgabe die HP Max unkontrolliert die gesammte Luft abbläst! Beim letzten mal habe ich dann hastig durchrepetiert und das abblasen hörte auf. Hatte halt dann zwei Diabolos im Lauf welche ich aber ohne Propleme entfernen konnte. Habe ich hier den Repetiervorgang nicht sauber ausgeführt? Die HP Max ist original Gogun und wird über Feuerwehrflaschen auf 250bar aufgefüllt. Diabolos sind die JCB Exact. Gruß Toni