1) Wieso macht ihr nicht erstmal einen Bestellungsstop für nicht vorhandene Artikel und vermerkt zum Artikel „bald wieder verfügbar" oder so.
2) Vielleicht ist man sich seiner Sache doch mehr als bewusst und denkt, dass der Markt bald eingestellt werden könnte
Bei Punkt 1 muß ich leider zustimmen. Wenn die Lieferverzögerungen nicht in den Griff zu bekommen sind, bzw. noch nicht aufgearbeitet sind, sollte man nur noch Produkte, die auch auf Lager sind, im Shop freigeben. Diese endlosen verzögerten Verzögerungs- Verzögerungen lassen GoGun nicht gut dastehen. Wäre da nicht die Person Jörg Sprave dahinter, mitsamt seiner lang erarbeiteten Glaubwürdigkeit, würde m.E. kaum mehr einer dem Laden vertrauen.
Und wirklich verloren geht GoGun m.E. auch kein Kunde, wenn nur bestellbar ist, was auch wirklich lieferbar ist. Ganz im Gegenteil. Ich kenne Leute, die genau deswegen nicht bestellen, weil man nicht die eigene Lebensplanung auf 1 Jahr oder länger so umstellen kann, dass man, falls doch mal geliefert wird, sich auch wirklich gerade in der Nähe der Lieferadresse befindet. Zumindest in meinem Umfeld ist "Abwanderung", "Auslandsrente" bzw. "Verlegung des Dienst-/Arbeitsortes ins Ausland" inzwischen die Normalität. Und eine 7.5J GoGun Waffe ist nur was "für den kleinen Hunger zwischendurch".
Punkt 2 sehe ich anders. Ich stimme zwar mit Dir überein, dass man sich auf ein Verbot bzw. eine WBK Pflicht einstellen muss. Die kommt früher oder später so sicher wie die nächste Steuererhöhung. Und damit muß natürlich auch GoGun planen. Aber der Worst- Case für GoGun wäre, dass GoGun die Produktion beauftragt (und bezahlt), Kunden bestellt und ggf. gezahlt haben, und dann kommt zu einem bestimmten Stichtag die WBK- Pflicht. Das bedeutet, dass alle Container die unterwegs sind, alles was zur Produktion beauftragt wurde, alles was in Essen auf Lager liegt, auf einen Schlag nur noch Schrottwert (zumindest in D) hat. Denn eine Waffe die zum Stichtag nicht dem Endkunden übergeben wurde, darf auch nicht mehr übergeben werden. Und der Kunde hat das Recht sein Geld zurückzufordern. Rücktritte vom Kaufvertrag kommen ja öfters vor, und werden von GoGun wohl sehr zügig bearbeitet - und zurückgezahlt. Am Ende bliebe bei einem "Verbot/Erlaubnispflicht" dann GoGun auf all dem Bestand (was beim Hersteller beauftragt ist, was unterwegs ist, was auf Lager ist) sitzen, so sie nicht noch im Ausland Abnehmer für 7.5J Waffen finden. Aber welcher Kunde aus "freien" Ländern kauft sich freiwillig einen "Kastraten"?
Fazit: GoGun sollte - und hat - m.E. selbst das größte Interesse daran, dass die Kunden innerhalb einer planbaren Zeitspanne bestellen, bezahlen - und auch beliefert werden. Nur dann ist GoGun raus aus dem Dilemma. Und da wäre für mich, als Aussenstehender, Dein Vorschlag (Punkt 1) durchaus sinnvoll.