Beiträge von Holgi

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    Aber das heißt doch, dass man gar nicht zwingend ein Behältnis braucht. Für mich heißt das man kann die Armbrust auch an der Wand aufhängen, sofern sie an irgendeinem Punkt mit einem Schloss versehen und an einem Dübel mit Haken o.ä. befestigt wird. Dann ist allerdings die Frage wie das mit der Munition aussieht. Wahrscheinlich müsste die dann ebenfalls einen Haken mit Schloss bekommen, aber es müsste ausreichend sein, wenn man an den Schnellloader eine kleine Öse bastelt und von dort ein schmales Stahlseil zum Hauptschloss zieht, sodass beides mit einem geöffnet wird.

    Moin zusammen,

    Es handelt sich hier um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Aber eben nicht um das Waffengesetz. Das bedeutet, das im Zweifelsfall der Kontrolleur eine andere Auslegung anwendet. Außerdem ist eine verschließbare Wandhalterung mit Fahrradschloß auch nicht einfacher zu handhaben, als ein Schränkchen oder ein Köfferchen mit Schloß davor. Und die Diabolos oder Slugs oder Pfeile oder Bolzen, die ja nicht die Definition von Munition erfüllen, die kann ich ja genauso gut in die benachbarte Schublade einschließen, obwohl das rechtlich nicht nötig wäre. Schnell greifbar ist die ganze Geschichte im Zweifelsfall sowieso nicht, als Home-Defense also total ungeeignet, da bringt die Dose Pfefferspray im Nachttisch deutlich mehr……man kann die ganze Geschichte also besser ordnungsgemäß verwahren und im Falle des Untergangs unserer Zivilisation ist die Sachlage ja dann eine andere.


    Gruß, Holgi