Beiträge von FlitzeFeuerZahn

    vor jedem Schießen wär sicherlich übertrieben und unnötig.


    Was allerdings vor dem aktuellen Hintergrund durchaus sinnvoll erscheint, um wirklich auf Nummer sicher zu gehen,

    ist daß man das Gewehr vor erstmaliger Nutzung einmal komplett auseinander nimmt,

    und auf offensichtliche potentielle Probleme hin prüft, z.B.:

    -Gängigkeit des valve pins

    -Sauberkeit (Flugrost, Späne oder sonstige "Fertigungsreste", die da nicht hingehören)

    -Dichtigkeit (hier vornehmlich die "Oberflächengüte" der Dichtfläche der Düse+Gegenstück)

    -Sitz der Dichtungen natürlich auch, wobei sich das von selbst ergibt durch Demontage/Zusammenbau.

    -wenn man Flugrost festgestellt hatte, macht es Sinn, den "Brei" aus Rost+vorhandenem "Gleitfett" zu entfernen und neu zu machen.


    Ist sicherlich mit Aufwand verbunden, andererseits lernt man sein Gewehr dann auch gleich für spätere, ohnehin regelmäßig anfallende Pflege/Wartungen kennen.


    Du kannst Dir den Aufwand natürlich auch sparen, und es, falls es zu Problemen kommen sollte, über die Gewährleistung bei Gogun abwickeln, das ist auch in Ordnung. Bis jetzt machen sich die Fehler ja alle relativ zeitnah bemerkbar (irgendwo unter 100 Schuss), insofern fiele das definitiv noch unter die Gewährleistung. (Jahre später darst Du mit sowas natürlich nicht mehr kommen, egal wie selten Du geschossen hast)


    Es dauert dann aber einige Zeit, bis Du das instandgesetzte Teil dann wieder bekommst. Zumindest auf absehbare Zeit ist Gogun ja wie allgemein bekannt ist, sehr ausgelastet. Das ist nunmal ein leidlicher Fakt.

    Wird sich aber in den nächsten Monaten auch sicherlich deutlich entspannen. Über den "Berg" aus Bestellungen April/Mai ist man jetzt ja schonmal hinweg. Und die momentan katastrophale Ersatzteil-Situation dürfte sich auch beruhigen mit der Zeit.


    Insofern muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er selbst eine "präventive Erst-Wartung vor Inbetriebnahme" vornimmt,

    oder das (prozentual/statistisch gesehen nach wie vor relativ geringe) Restrisiko in Kauf nimmt.


    Ich find's selbst auch unschön, aber die momentane Lage sieht nunmal so aus.

    Na sorry unter Konverter verstehe ich was ganz anderes (und ist technisch gesehen auch so).

    Muss im Zusammenhang mit Notstromgeneratoren ein eher landläufiger Begriff sein, der mir so vorher nicht geläufig war.

    Hab extra nochmal ein wenig gegoogelt, und ja, wird tatsächlich auch in dem Zusammenhang verwendet,

    aber ich musste schon suchen, bis ich da "seriöse" Treffer gefunden hab.

    Lexi87 auf gutefrage.net zählt für mich jedenfalls nicht als seriöse Quellenangabe.




    Ich will aber auch nicht weiter "streiten", soll ja auch in einem Forum, in dem man sich gegenseitig hilft, nicht so sein.

    Insofern auch von meiner Seite: Schluss an der Stelle.

    Ich hoffe man begegnet sich in anderem Zusammenhang/in anderen Threads trotzdem noch mit Anstand, auch wenn es hier zum Schluss etwas herging.

    Man kann jetzt auch im neuen shop vom bigboremike ein entsprechend schräg angepasstes mount (bzw. in mehreren Winkeln) beziehen.


    Sieht zwar für mein Empfinden kreuzdämlich aus (gefühlt guckt die Optik im Grunde irgendwo mittig auf den Lauf) ^^

    Aber wird ja funktionieren.


    Schaut einfach mal sein YT vid über den "Artillerie-Modus", da sieht man die Dinger sehr gut (wenn auch noch im "prototyping-grün")

    Das Video ist sehr unterhaltsam und gleichzeitig eben auch informativ (auch wenn das mit den 50m im Grunde totaler Stuss ist)


    edit:

    sorry, hab eben gesehen das war ja ein paar Beiträge vorher schon alles gesagt mit dem mount.

    Vergesst es, Flitze schläft offenbar noch :sleeping:

    Zu deinem Beispiel mit dem Konverter und den Winkelschleifern

    ???


    Na zumindest ein einem Punkt stimmen wir überein: Sicherheit geht vor!

    Ich glaube, daß wenn hier mal der Schwarzfall eintritt und alle ihre "Jockel" aus dem Keller holen,

    deutlich mehr Menschen an Kohlenmonoxid-Vergiftung, elektrischem Schlag und ähnlichen "Haushaltsunfällen" sterben werden,

    als durch Verhungern, oder im Zuge gewaltsamer Auseinandersetzungen.


    Wobei das natürlich unabhängig voneinander sowohl bei einem "oldschool" Generator ohne Regelelektronik als auch bei einem modernen Inverter passieren kann,

    das ist also kein Argument für oder wider des einen oder anderen, und hat auch mit der vorigen Diskussion nichts zu tun.

    Lebensgefährliche elektrische Spannung kommt bei beiden raus.

    Ich denke auch wenn der erstmal in einen Lauf schaut und nicht weiß was mit der Knarre ist haut man in der Regel zum Selbschutz ab.

    Ich befürchte eher, derjenige hat auch ne Waffe, und als krimineller Plünderer viel weniger Hemmungen, sie auch zu benutzen, als man selbst als rechtschaffener Bürger,

    der sich und seine Lieben verteidigen möchte.

    Aus Selbstschutz abzuhauen, wenn man in den Lauf einer Waffe guckt, ist ein Reflex, den Du als Normalbürger von Dir selbst auf andere reflektierst,

    und siehst Dich selber als den bewaffneten, souveränen "Herr der Lage".

    Aber nicht alle Kriminellen sind nur mit Knüppeln und Fackeln bewaffnete Honks, wie in den Videos von Herrn Sprave.

    Ab mehr als einem Lauf wird's also kompliziert.


    Im Idealfall laufen beide weg, das wär am gesündesten für alle Beteiligten ^^^^


    Alle anderen Varianten gehen bitterböse aus, auch für alle Beteiligten.


    Falls der Ernstfall eintritt, stellt man sich anschließend eh eine der beiden folgenden Fragen, je nach Ausgang des Ganzen:

    "...hätt ich bloß..., dann wäre vielleicht alles anderes gekommen"

    "...hätt ich bloß nicht..., dann wäre vielleicht alles anders gekommen"


    Insofern sind wir uns einig. Haben ist besser als brauchen, und mehr als hoffen, daß man es nie braucht, bleibt eh nicht.

    Naja er schrieb ja, daß es auch in Polen verboten ist, Luftgewehre mit über 17Joule zu besitzen (ohne "Waffenschein").

    Wenn Du also Deine eigene Waffe dort vor Ort umbaust, dann überschreitest Du Diese Grenze.


    Dann bist Du dort vor Ort im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe, ohne über diese Erlaubnis zu verfügen.

    Dabei geht's nicht nicht mal um's Schießen. Haben im Sinne Eigenbesitz reicht.


    Der Schießstand hat zwar Hausrecht, und verfügt über die Genehmigung, auch Menschen ohne passende waffenrechtliche Erlaubnis Waffen aus seinem Besitz unter Aufsicht zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

    Aber grundsätzlich muss er sich natürlich auch an das übergeordnete Waffenrecht halten, und darf Dich und Deine für Dich illegale Waffe nicht auf seinem Grund und Boden dulden. Damit würde er sich ebenfalls strafbar machen.

    Ein Einbrecher-Zombie :)) steht unmittelbar vor dir

    auf so kurze Distanz und spätestens "indoor" ist auch ein vergleichsweise kleines/kurzes Gewehr eher unhandlich und ggf. sogar hinderlich.

    Für diejenigen, die wirklich ernsthaft im Glauben sind, daß "plündernde Horden" brav an der Tür klingeln:

    Hierfür empfehle ich als "Erstmaßnahme" eine mit Pfefferminzöl oder Tafel-Essig gefüllte Wasserpistole.


    -Anschaffung ist inkl. "Munition" extrem günstig

    -Überraschungseffekt aufgrund des beim Gegenüber ausgelösten "lach-Reflexes"

    -sehr gute Schussfolge, ggf. also auch für zwei Gegner ausreichend (je nachdem wie schnell Nr2 kapiert was los ist...bei der HPMax wäre der zweite Schuss auf jeden Fall schon auf ein bewegtes, bzw. selbst direkt angreifendes Ziel...)

    -Treffer irgendwo im/nahe beim Gesicht setzen unmittelbar für mehrere Minuten aus dem Gefecht.

    -die Möglichkeit, daß das mal unters Waffengesetz fällt, ist wohl verschwindend gering (ausschließen mag ich es nicht ^^ )


    Taucherbrille, Motorradhelm o.ä. dürfen die natürlich nicht grad tragen, gleiches Problem wie bei "herkömmlichen" Abwehrsprays o.ä.


    Meiner Meinung nach aber ohnehin alles Humbug der Gedankengang mit der "Hausverteidigung"

    Wer da was auf sich hält, trägt Helm, dicke Jacke, vllt. sogar eine improvisierte Schutzweste usw.

    Und selbst wenn nicht: Die kommen wieder, und sind dann aber richtig angepisst.


    Ist einfach nur Kopfsache, Haben beruhigt. Ich kann's verstehen.

    Ich hab ja auch eine HPMax bestellt, und irgendwie im Hinterkopf spukt der Gedanke auch mit als Kaufargument,

    obwohl ich der festen Überzeugung bin, das das Quatsch ist, und am Ende gefährlicher für einen selbst, als zum Schutz für sich und andere nützt.

    Das mit dem "Schlangenöl" war der andere, da verwechselst Du mich.


    Ich habe hier lediglich von Anfang an die Meinung vertreten:

    Nicht unbedingt in Gänze auf die verständlicherweise sehr konservativen "Faustformeln" vertrauen, die insbesondere direkt von einem Hersteller herangezogen werden.

    Der wird einem natürlich immer das absolute worstcase Szenario erklären im Sinne "vorsichtshalber und äußerstenfalls"

    Klar, der will einem ja lieber ein größeres/teureres Gerät verkaufen, und außerdem hat er überhaupt keinen Plan, mit was für einem ggf. Laien er sich da tatsächlich unterhält, und derjenige ihm dann im Nachhinein (weil er doch einen real etwas anderen Fall hat als beschrieben)

    in den Ohren liegt mit "...aber sie haben mir doch damals XY empfohlen, und jetzt reicht der nicht..."


    In der Praxis stellt sich so manches dann deutlich entspannter dar.


    Auf dieser Seite hier (klick) ist zusätzlich zu den auch erstmal grundsätzlich konservativ/theoretisch betrachteten Grundlagen-Infos auch ein Video verlinkt,

    in dem beispielhaft das Thema "Praxis schlägt Theorie" ganz anschaulich wird.


    Dort wird ein großer Winkelschleifer mit einem "normalen" Notstromgenerator (Motor+Generator) betrieben, mit den folgenden Nennwerten:

    Generator: max. 3000W, Dauerlast: 2850W

    Winkelschleifer: aufgenommene Leistung 2100W (abgegeben 1350W), ohne Anlaufstrombegrenzung.


    Läuft. Und ist ganz weit weg von 6-8fach.


    Unterstreicht meine Meinung:

    Faktor 2 sollte passen (natürlich aufpassen bei den Angaben bezüglich "werbewirksamer" Schlagworte, sowie aufgenommener und abgegebener Leistung).

    Dann noch auf einen guten Hersteller achten, damit die auf dem Typenschild angegebene Leistung auch real geliefert wird.

    Wenns nicht rund (an-)läuft, dann halt der Versuch mit "zwischenschalt-Anlaufbegrenzung" bevor man in ein neues/anderes/größeres Gerät investiert.


    Diese Meinung darfst und solltest Du mir bitte zugestehen.

    genau wie ich Dir Deine Meinung lasse.


    Das hier ist kein Dialog zwischen uns beiden, sondern ein öffentliches Forum.

    Es informieren sich in diesem Thread ggf. noch viele andere Menschen anhand der hier ausgetauschten Meinungen,

    und ich hielt bzw. halte es für notwendig, auch meine Sicht auf die Dinge hier nach meinem besten Wissen und Gewissen kund zu tun.


    Insofern dann nochmal für die Allgemeinheit zur Klarstellung:

    Es steht jedem frei, sich zum Betreiben eines 1,8kW PCP-Kompressors eine Anordnung aus drei Invertergeneratoren mit je ca. 4kW hinzustellen,

    um auf jeden Fall auf der sicheren Seite zu sein bezüglich des Anlaufstromes des Kompressors, der möglicherweise das 6-8fache des Nennwertes sein kann.

    Meinen Segen habt ihr.

    Meine Herangehensweise wäre es nicht.

    Ich finde es immer noch merkwürdig:

    Kein Waffenschein - Pistole, Sturmgewehr, Haubitze - kein Problem??

    Luftgewehr - oh Gott nein... Europäischer Waffenschein...


    Irgendwie komisch aber naja.

    Du begehst den "Kardinalfehler" und meinst, juristische Formulierungen wären in jedem Fall mit gesundem Menschenverstand unmittelbar nachvollziehbar und instinktiv logisch.

    Ist nicht so.

    Schau Dir das Thema "Messer" in D an.

    Küchenmesser mit ca. 20cm Länge: kein Problem, ist dann halt ein langes Schinkenmesser, darf jeder haben.

    Ein Z.B. "outdoor-Messer" o.ä gleicher Klingenlänge: verboten

    Die rechtliche Differenzierung definiert sich recht eosterisch klingend nach "dem Wesen" des Messers.

    Hört sich erstmal willkürlich an, und ist es im Grunde auch, die Entscheidung liegt dann im individuellen Fall beim BKA/PTB.


    Im Grunde ist es ja aber eigentlich durchaus nachvollziehbar,

    daß es eine Unterscheidung geben muss in "notwendigerweise auch als Waffe einsetzbaren" Alltagsgegenständen,

    und solchen, die eindeutig vornehmlich zu "Angriffs- und Verteidigungszwecken" konzipiert wurden.


    Da sieht man dann schon gleich, daß es mit der oben genannten Unterscheidung nicht reicht.

    Das wäre zu stark vereinfacht, und deshalb hat das Waffengesetz auch noch ein paar mehr Paragraphen,

    um das noch besser zu differenzieren, bzw. auf weitere "Spezialfälle" einzugehen (z.B. Klappschaft, Zusatzfunktionen, notwendigerweise berechtigte Personengrupenn (z.B. Jäger, Handwerker,...) und so weiter.


    Späterstens dann schaltet man als "Nicht-Jurist" ab und meint "was ist das denn für ein Quatsch?"


    Aber Du kannst ja selbst mal versuchen, so eine Unterscheidung als Text zu formulieren,

    sodaß er für Jedermann eindeutig verständlich ist, und auch keinesfalls falsch ausgelegt werden kann,

    oder gar "lückenhaft" formuliert ist und entsprechend von "Gewitzten" Menschen mit böswilliger Absicht ausgenutzt wird.

    Viel Spaß...

    zum Thema "keine Zahlungsaufforderung" habe ich eben hier: (klick) einige Sätze geschrieben.


    Thread-Thema ist ein etwas anderes, aber die Aussagen zum Thema Zahlungsaufforderung/Vorkasse passen trotzdem,

    und helfen ggf. auch anderen weiter, wann sie ggf. wie Du doch mal proaktiv nachfragen sollten.

    na im Prinzip kann man ALLE Inverter-Generatoren parallel betrieben, das ist ja einer der großen prinzipiellen Vorteile, die die Dinger so interessant machen.

    Im Detail geht's wahrscheinlich nicht ganz so einfach, weil die Steckverbindungen zum synchronisieren mechanisch nicht kompatibel sind zwischen unterschiedlichen Herstellern...zumindest wär das mal wieder typisch. :)


    Aber auch da wieder: Ich würd sagen ein so'n schönes gelbes Teil mit 3,1kW "Dauernenn" reicht für den 1,8kW Kompressor.


    Wobei ich mich, glaub ich, vom Gefühl her dann doch eher mit einem schlichten (und möglichst alten)

    Benzingenerator (nur Motor und Generator) gleicher Leistung wohl fühlen würde.

    Das Teil würd dann sicherlich wenn der Kompressor anspringt, einmal kurz mit der Drehzahl runter sacken und gründlich schwarzen Rauch husten,

    während der Kompressor in gleicher weise mit stottert...und dann läufts beides rund.


    Bei dem modernen Inverter hätt ich jetzt doch irgendwie Angst,

    daß im oben genannten Fall dann eine möglicherweise etwas über-penible Überwachungseinheit unbedingt Ihre Pflicht erfüllen möchte.

    Und es geht dann (obwohl 10ms später alles ok gewesen wär) eine rote, aufdringlich piepsende Kontrollleuchte "Überstrom" an,

    der Inverter schaltet ab, der Kompressor steht.


    ...und bei Quittieren der Störmeldeleuchte steht dann im Display:

    "Diese Meldung lässt sich nur nach Installation des neuesten software-updates quittieren. Bitte wenden Sie sich an den Kundensupport"


    ^^^^

    Hallo zusammen,


    diejenigen, die Bestellungen getätigt haben, ohne ein Kundenkonto angelegt zu haben,

    haben keinen weiteren Zugriff auf den aktuellen Stand der Bearbeitung (z.B. "Altersprüfung ist erfolgt", "Zahlung ist eingegangen" o.ä.)


    Ich habe hier aus eigener Erfahrung und Rückfrage beim support daher die folgenden Infos zusammengestellt,

    wodurch man ggf. doch Rückschlüsse ziehen kann, wie weit das Ganze ist, oder auch ob man ggf. noch ein "to do" hat.


    Rahmenbedingungen für die weiter unten aufgeführten Fallbeispiele:


    In meinem Fall waren es zwei Bestellungen mit unterschiedlichen Zahlungsweisen.

    1x paypal (Zahlung unmittelbar im Zuge der Bestellung)

    1x Vorkasse (Zahlungsaufforderung wenn Ware zur Auslieferung bereit)

    Die Altersnachweise wurden in beiden Fällen kurz nach Bestellung hochgeladen (gleicher Tag), deswegen gehe ich hier nicht auf Fälle mit u.U. deutlich verzögerter Altersfreigabe ein.

    Das würde den Rahmen bzw. die Zahl der Fallbeispiele aufgrund der vielen verschiedenen Konstellationen komplett sprengen!


    Das Fallbeispiel "Nachnahme" wurde ergänzt, danke an user "Ratlosguckt"!


    Hier Stichpunktartig zusammengefasst nun die Info-/Status-Mails:



    Fall "paypal":


    erste Mail:

    -Bestellbestätigung (mit aufgeführten Artikeln und Hinweis "Auslieferungszeitpunkt richtet sich nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit")


    zweite Mail:

    unabhängig von den üblichen Mails direkt von paypal bekommt man zeitnah/unmittelbar auch von Gogun die Infomail "Bestellung wurde komplett bezahlt"


    dritte Mail: (in meinem Fall 1 Tag nach Bestellung)

    "Bestellung ist jetzt in Bearbeitung"

    Dieser Status bedeutet, daß der Altersnachweis erfolgreich/in Ordnung war, und der/die Artikel in der Gogun Warenwirtschaft reserviert und dem Auftrag zugeordnet wurde.

    Zur Klarstellung: "in der Warenwirtschaft reserviert und zugeordnet" heißt nicht, daß der Artikel physisch bei Gogun vorhanden ist und bewegt wurde.

    Es kann sich auch um durch Gogun bei Vorlieferanten bestellte Artikel mit langen Lieferfristen handeln. Die Artikel liegen also im Moment der Reservierung/Zuordnung möglicherweise noch irgendwo im Herkunftsland, befinden sich auf dem Seeweg nach Deutschland, oder sind noch nicht einmal gefertigt.

    Ausschlaggebend ist nach wie vor das in der Bestellbestätigung angegebene Lieferdatum (bzw. des spätesten Datums bei mehreren Artikeln)


    vierte Mail:

    die vierte Mail ist im Fall paypal dann bereits die Versandbenachrichtigung.

    Aufgrund von "Abarbeitungsstau" seitens Gogun (wie z.B. im Fall HPMax) oder sonstigen Einflüssen, die die Verfügbarkeit einschränken,

    hängt man also unter Umständen zwischen Mail drei und vier ziemlich lange in der Luft.

    Anhand der dritten Mail weiß man aber (Achtung, nur im Fall paypal, Ware bereits bezahlt), daß man als Kunde kein weiteres "to do" außer abwarten hat.

    Anmerkung zum Begriff "Versandbenachrichtigung:

    I.d.R. heißt das "Auftrag für Paketdienst wurde generiert". Ware unterwegs also erst ggf. ein paar Tage später, kennt man ja aber auch von z.B. Amazon, übliches Vorgehen.



    Fall "Vorkasse" :

    erste Mail:

    -Bestellbestätigung (mit aufgeführten Artikeln und Hinweis "Auslieferungszeitpunkt richtet sich nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit")


    zweite Mail:

    "Bestellung ist jetzt in Bearbeitung" (in meinem Fall auch hier wieder 1 Tag nach Bestellung)

    Dieser Bestellstatus bedeutet, daß der Altersnachweis erfolgreich/in Ordnung war, und der/die Artikel in der Gogun Warenwirtschaft reserviert und dem Auftrag zugeordnet ist.


    dritte Mail:

    "Zahlungsaufforderung"

    Wann man diese bekommt, richtet sich nach der Warenverfügbarkeit.

    Kann also bei verfügbarer Ware bereits zeitnah nach der Altersprüfung erfolgen, oder aber auch länger dauern. Hier wird man natürlich ggf. "nervös", man kann sich aber doch ein wenig selbst behelfen, siehe unten.


    In meinem Fall habe ich (mehrere Monate nach Bestellung) nur aufgrund meiner Nachfrage "welche Mail bekommt man wann?" die Rückmeldung bekommen, daß die Ware (offenbar schon länger) auslieferbar ist, aber der Zahlungseingang noch fehlt. (Es war der Schalldämpfer für die HPMax (die andere Bestellung), von daher habe ich mir nichts weiter bei der "Zeitüberschreitung" gedacht bzw. war mir egal, ohne Waffe ist das Ding ja eh über)


    Daß man keine Zahlungsaufforderung erhält trotz verfügbarer Ware, kann mehrere Gründe haben:

    Die Mail von Gogun ist im Spamfilter gelandet (und zwar dem serverseitigen z.B. @gmail-Account) und wurde dann automatisch nach 30 Tagen gelöscht (Standard-Einstellung).

    Wichtig zu verstehen: Ein Mail-Client wie z.B. Thunderbird, der die Daten vom gmail-server abruft, bekommt davon u.U. nichts mit,

    weil der server das Ding schon vorher abfängt und z.B. in einen Ordner einsortiert, den der client nicht synchronisiert (z.B. serverseitig "spam", client-seitig "junk").

    Oder aufgrund individueller Einstellung wurde die als spam eingestufte Mail unmittelbar und "fristlos" gelöscht.

    Es ist also ein Irrglaube, wenn man meint, daß die Zahlungsaufforderung von Gogun nicht im Spamordner landen kann, weil der Absender bereits aus den vorigen Mails legitimiert wurde.

    Und "Zahlungsaufforderung" ist ja auch ein wesentlich brisanteres "Schlagwort" als "Bestelleingang", wird also eher als Spam eingestuft.

    Ein weiterer Grund für eine fehlende Zahlungsaufforderung kann natürlich auch menschliches Versagen sein (sowohl bei Gogun, oder man selbst hat die Mail aus Versehen z.B. mit anderen zusammen gelöscht)


    Fazit also im Fall Vorkasse:

    Ist der in der Bestellbestätigung angegebene Lieferzeitpunkt deutlich überschritten,

    und auch im Gogun-shop sind bereits neuere Chargen aufgeführt, mit Release-Datum bzw. Lieferung wesentlich später als dem Datum in der Bestellung (oder sogar aktuell unmittelbar verfügbar)

    dann ist es plausibel, daß man die Zahlungsaufforderung bereits erhalten haben müsste.

    In dem Fall eine support-Anfrage stellen bei gogun, z.B. Mail mit knappem aber eindeutigem Betreff, z.B. "Bestellung G123456, Nachfrage Zahlungsaufforderung Vorkasse".

    Nach Klärung des Sachverhaltes und entsprechender Zahlung geht es dann weiter:


    (Achtung, zwar plausibel aber noch unbestätigt, so weit bin ich noch nicht mit meinem aktuellen Fall. Werd ich in den nächsten Tagen nachführen)


    vierte Mail:

    Infomail "Bestellung wurde komplett bezahlt"


    fünfte Mail:

    Versandbenachrichtigung (sollte in aller Regel dann recht zeitnah erfolgen, da die Ware ja quasi bereits auslieferbar war



    Fall "Nachnahme" :


    erste Mail:

    -Bestellbestätigung (mit aufgeführten Artikeln und Hinweis "Auslieferungszeitpunkt richtet sich nach dem Artikel mit der längsten Lieferzeit")


    zweite Mail:

    "Bestellung ist jetzt in Bearbeitung"

    Dieser Bestellstatus bedeutet, daß der Altersnachweis erfolgreich/in Ordnung war, und der/die Artikel in der Gogun Warenwirtschaft reserviert und dem Auftrag zugeordnet ist.


    dritte Mail:

    Versandbenachrichtigung.


    vierte Mail:

    Lieferstatus "Versand"


    fünfte Mail:

    Bestellstatus "abgeschlossen"

    Anmerkung:

    Die letzten 3 Mails kamen im Beispiel am gleichen Tag, stehen also offenbar nur indirekt in Zusammenhang mit Erhalt der Lieferung und Bezahlung im Zuge Lieferung.






    Zum Schluss noch eine "salvatorische Klausel":

    Die hier zusammengestellten Infos habe ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit der Motivation,

    anderen zu helfen, die ggf. auf "heißen Kohlen" sitzen wegen einer lange ersehnten Lieferung.

    Und auch um den gogun support zu entlasten, indem ich hier einige Fragen klären kann.


    Die Fallbeispiele stellen die Erfahrungen aus meinen aktuellen Bestellungen (Stand Jan2023) dar und haben keinen Anspruch auf ewige und universelle Gültigkeit.

    Ich bin kein Gogun-Mitarbeiter und führe hier auch keinen offiziellen "Änderungsdienst".


    Wer einen Fehler findet, Ergänzungen hierzu hat, einen inzwischen veränderten Ablauf feststellt usw., der möge das bitte in diesem Thread als Beitrag posten (mangels PN-Funktion).

    Ich versuche, das dann beizeiten in diesem Startbeitrag zu aktualisieren,

    damit es für diejenigen, die sich informieren wollen, möglichst übersichtlich bleibt (im Startpost zusammengefasst und nicht kleinteilig durch den ganzen Thread).


    Aber steinigt mich bitte nicht, wenns mal nicht die aktuellste und vollkommen korrekte Version ist.


    Danke

    Flitze

    Dann kann ich die „x6“ inhaltlich keinem Betriebszustand zuordnen. Auch Anlaufzustand aber nen Tick später? :/


    Egal, alles viel zu konservativ theoretisch gefaustformelt meiner Ansicht nach.

    Wobei man in dem Fall natürlich andererseits auch nicht mehrfach halbherzig geratene Probierkäufe tätigen will.

    Ne Investition ist so ein Teil ja in jedem Fall, dann lieber gleich einmal richtig und gleich ein zwei Nummern größer. Bzw im Fall Inverter wohl auch tatsächlich zwei Stück…oder gibt’s die Dinger inzwischen schon in 10kW und mehr? :/

    Ach wie gesagt egal, grad ein Inverter liefert ja nun stabilisierte Ausgangsspannung durch die doppelte Umwandlung, da muss man erst recht nicht so konservativ rechnen, und noch die allererste Stromspitze über vorsichtshalber noch größere Nennleistung wegpuffern wollen. Das glättet alles die Elektronik nach, da sackt nix weg wenn’s mal im Millisekunden Bereich etwas mehr ist.

    Also 7x Nennleistung im Anlauf und 6fache Nennleistung im Dauerbetrieb…? Naja Gerät kommt vielleicht aus China also warum nicht 😀


    Aber ein einigermaßen hochwertiger Generator, der auch das leistet was auf dem Typenschild steht, da sollte Faktor 2 schon ausreichen.