Noch mal eine Nachfrage zur Aufbewahrung von Armbrüsten in der eigenen Wohnung:
Es heißt ja das diese "verschlossen" sein müssen bei Lagerung. Ist das gleichzusetzen mit "abgeschlossen"? Also nicht verschlossen in einem Schrank, sondern z. B. mit einem Abzugsschloss oder Drahtschloss gesichert und dann an der Wand aufgegangen?