Legalität Scuba Ringer

  • Hallo Zusammen,


    ich persönlich freue mich schon auf den neuen Scuba Ringer, allerdings habe ich noch ein paar Gewissensbisse aufgrund der Legalität des ganzen.


    Ich verstehe, dass die ganz neue Aufmachung in Richtung Sportwaffe gehen soll, weshalb sie nun wieder Erlaub sein soll.

    Das Problem für mich ist, das die Funktionsweis nicht anders ist als der (jetzt verbotene) Airringer bzw. AEA Defender. Dieser ist spätesten seit dem 01.09.2021 WBK pflichtig und darf ohne WBK nicht erworben werden. Die deutsche Polizeigewerkschaft erläutert die ganze Sache noch weiter in einem Polizeispiegel. Auch in der App wird geschrieben, dass bei einem Unterwassersportgerät keine Munition zum Antrieb von Geschossen verwendet werden darf. Dies könne man theoretisch auch abstrakt auf die CO2 Kartuschen anwenden, auch wenn diese vielleicht keine richtigen sind. Es steht aber auch geschrieben, dass unter das Waffenrechtliche Privileg auch Antriebe aus gespannten kalten Gasen zählen würden.


    Gab es weitere Gutachten oder Stellungnahmen der entsprechenden Behörden zur Legalität oder weiß irgendjemand, ob dies noch angedacht ist?


    Liebe Grüße

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