Darf man eine Armbrust in der Öffentlichkeit offen mit sich führen?

  • Außnahme für eigenes Grundstück: die Energie darf auch bei Armbrüsten 7,5 Joule nicht überschreiten.

    Irgendsowas in der Art hat wohl irgendein Amtsträger mal irgendwem gegenüber behauptet (ich meine, es könnte der Malte von MAG gewesen sein, jedenfalls erinnere ich mich, irgendsowas in irgendeinem Video von ihm gesagt gehört zu haben), ohne dass diese Einschätzung irgendwie fundiert gewesen wäre. Da es jedoch wohl irgendein Amtsträger war und derjenige, dem gegenüber das behauptet worden war, die Sache nicht gerichtlich klären lassen wollte, hält er sich jetzt wohl daran.


    Fazit: Bloß nicht bei irgendwelchen Ämtern oder Amtsträgern irgendwelche dummen Fragen stellen!


  • ich weiß dass es dazu immer wieder "Besserwisser" gibt die mit irgendwelchen Halbwissen daherkommen, das nervt mittlerweile nur noch

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    Fahr dich runter!

    ich bin grad über eine Aussage von einem Juristen gestolpert und war dementsprechend etwas konfus, da ist nichts mit Besserwisserei.

    Und du kannst auch getrost damit rechnen, das solche Fragen auch zum X-ten mal hier wiederholt regelmäßig autauchen werden.


    Außnahme für eigenes Grundstück: die Energie darf auch bei Armbrüsten 7,5 Joule nicht überschreiten.

    Irgendsowas in der Art hat wohl irgendein Amtsträger mal irgendwem gegenüber behauptet (ich meine, es könnte der Malte von MAG gewesen sein, jedenfalls erinnere ich mich, irgendsowas in irgendeinem Video von ihm gesagt gehört zu haben), ohne dass diese Einschätzung irgendwie fundiert gewesen wäre. Da es jedoch wohl irgendein Amtsträger war und derjenige, dem gegenüber das behauptet worden war, die Sache nicht gerichtlich klären lassen wollte, hält er sich jetzt wohl daran.


    Fazit: Bloß nicht bei irgendwelchen Ämtern oder Amtsträgern irgendwelche dummen Fragen stellen!

    Ne, das war von nem Anwalt. Klar ist das alles mit Vorsicht zu genießen (erst recht bei Malte), aber im Waffengesetz hab ich speziell nicht zum schießen (werfen) mit Ab´s gefunden, auch kein Text der das relativiert. Daher meine Nachfrage...


    Die Welt ist rund, ich komm auch rückwärts ans Ziel!

    Einmal editiert, zuletzt von Riot_Squad () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Riot_Squad mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • 3 Juristen, 5 Meinungen. Auch "Amtsträger" können sich irren. Es gab auch schon richterliche Fehlurteile in dem Bereich - auch weil Richter nicht immer ein umfassendes Fachwissen habenoder eigentlich befangen sind (und der Angeklagte keinen guten Anwalt hat). Es gab beispielsweise ein krasses Fehlurteil in dem Diabolos als Munition gewertet wurden (das ist übrigens sogar eine der Prüfungsfragen bei der WSK).

    Ich hab als Zeuge vor Gericht auch schon einen Verteidiger zurechtgewiesen (mit breitem Grinsen vom Staatsanwalt und Pokerface vom Richter) - vor Gericht ist also alles möglich.

  • ich bin grad über eine Aussage von einem Juristen gestolpert

    Aussagen von Juristen bitte verlinken, die sind dann doch interessant, da immerhin nicht fachlich unqualifiziert.

    https://www.frag-einen-anwalt.…-wo-erlaubt--f345756.html

    Gut möglich das der hier schon rumschwirrt, und bitte keine wertung über die Qualität der Website :D


    Die Welt ist rund, ich komm auch rückwärts ans Ziel!

  • 3 Juristen, 5 Meinungen. Auch "Amtsträger" können sich irren.

    Das ist so, und das sollte man im Hinterkopf haben. Dennoch ist immer interessant und auch relevant, welche Einschätzungen und Meinungen in Fachkreisen gehegt werden, daher ist es gut, wenn Leute solche Links im Forum posten.

    Gut möglich das der hier schon rumschwirrt, und bitte keine wertung über die Qualität der Website :D

    Ich hatte das noch nicht gesehen. Die Webseite ist gut, man hat bei Fragen halt bloß keinen Einfluss darauf, welcher Rechtsanwalt sich die Frage greift und beantwortet. Da Anwälte nicht nur verschiedene Rechtsmeinungen haben, sondern auch persönliche Werte und damit ggf. "Agenden", kann die Nützlichkeit der Antwort für den Fragesteller sehr unterschiedlich ausfallen.


    Ein wichtiger Knackpunkt in unserem Fall liegt in der unbestrittenen Ungleichheit, aber gesetzlich formulierten "Gleichstellung", von Armbrüsten und Schusswaffen. Je nachdem, in welcher Weise und wie weit gehend diese "Gleichstellung" rechtlich verstanden wird, kommen ganz andere rechtliche Konsequenzen heraus.


    Es ist also eine Grauzone; in Grauzonen lässt es sich prima leben, aber es ist immer gut, dabei nicht aufzufallen.¹


    Nachtrag: ¹) Außer in diesem "Auffallen" liegt die eigene Geschäftsidee, siehe GoGun, aber dann muss man sehr umsichtig agieren, was Jörg ja tut. Folglich kann man sagen: Wenn GoGun das verkauft, ist es OK. Aber "Augen auf nach dem Eierkauf!", die Rechtslage kann sich ändern.

  • Aussagen von Juristen bitte verlinken, die sind dann doch interessant, da immerhin nicht fachlich unqualifiziert.

    https://www.frag-einen-anwalt.…-wo-erlaubt--f345756.html

    Gut möglich das der hier schon rumschwirrt, und bitte keine wertung über die Qualität der Website :D

    Der Fehler ist dass der Anwalt das Schießen (was gesetzlich eindeutig und unmissverständlich definiert ist) und den Schusswaffen gleichgestellten Gegenstände (aber nicht erlaubnispflichtig) verbindet, was wiederum so im Gesetz nicht geregelt ist. Eine Armbrust schießt nach dem Gesetz nicht und daher ist der entsprechende Paragraph auch nicht zutreffend. das ist nunmal in der Juristerei so üblich, nur wenn was eindeutig zugeordnet ist dann ist es zutreffend. Das kommt wohl eher davon dass man umgangssprachlich mit einer Armbrust schießt anstatt korrekterweise mit Federdruck die Bolzen wirft. auch die zitierte Ausnahme des Beschussgesetzes ist mangels waffenrechtlichen "Schießens" nicht anwendbar.


    Update: in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ( https://www.verwaltungsvorschr…vbund_05032012_BMJKM5.htm) ist das in der Anlage 1 Abschnitt 2 Punkt 7 geregelt:

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    Einmal editiert, zuletzt von @nD ()

  • Das kommt wohl eher davon dass man umgangssprachlich mit einer Armbrust schießt anstatt korrekterweise mit Federdruck die Bolzen wirft.

    Danke für deine fundierten Einblicke @nD!


    Ich halte das übrigens für wichtig, dass wir selbst dabei mithelfen, uns unseren Sport zu bewahren, indem wir konsequent den Begriff "werfen" verwenden.


    Als Neuling in der Szene fand ich das albern, aber das ist es nicht; wenn wir diesen Unterschied uns selbst gegenüber nicht klar machen und nach außen nicht klar vertreten, schaden wir unserer Sache.

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