Laser und Lampen für Adder, Siege, Fenris und Whipshot: Die akutelle Rechtslage

    • Offizieller Beitrag

    Sind Laser und Lampen mit Picatinny-Schiene verbotene Gegenstände, auch wenn sie NICHT an einer Waffe montiert werden?


    Nein, derzeit ist das NICHT der Fall. Zwar kann man den Wortlaut des Gesetzes so verstehen, aber die Rechtsprechung und auch die Verwaltungsvorschriften haben sich in eine andere Richtung gewendet. Das BVerwG hat im Jahr 2009 nämlich höchstrichterlich geurteilt, dass eine solche Vorrichtung NUR illegal ist, wenn sie auch an einer Waffe montiert ist. Das wurde dann auch so umgesetzt in der WaffVwV:


    "Bei Lasern im Sinne dieser Vorschrift handelt es sich um Vorrichtungen, die mittels gebündelten Lichts das Ziel markieren und über eine Montagevorrichtung an der Waffe befestigt sind. Bei den oben angeführten Definitionen von Zielscheinwerfern und Lasern handelt es sich um Begriffsbestimmungen und somit um keine waffenrechtlichen Reglementierungen (siehe Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4). Die Definitionen müssen derart eng gefasst werden, um eine Ausweitung verbotener Waffen dieser Art auf allgemein gebräuchliche Taschenlampen und Laserpointer zu vermeiden."


    Deshalb verfolgt die Polizei auch nicht (mehr) den Verkauf von dreist auf amazon und ebay angebotenen Ziellasern, die auf Billardstöcken etc. montiert sind - aber ganz klar Waffenlaser sind.


    Also: Der reine Besitz eines Ziel-Lasers ist derzeit nicht illegal.


    Darf ich so einen Ziel-Laser an einer Armbrust montieren?


    NEIN. Das BKA hat sich im Mai 2020 "umentschieden" und vertritt seither die Meinung, dass Laser auch an Armbrüsten verboten sind, weil Armbrüste per Gesetz den Schusswaffen gleichgestellt sind.


    Darf ich so einen Ziel-Laser an einem Fenris oder Whipshot montieren?

    Ja. Beide Modelle sind rechtlich gesehen KEINE Waffe und unterliegen NICHT dem Waffengesetz. Daher sind hier auch Ziel-Laser und Lampen zulässig.


    Kann ich mich auf diese "Rechtslage" verlassen?


    NEIN. Ich empfehle das nicht. Einzig die Verwendung des Fenris-Lasers am Fenris ist einigermaßen sicher, weil dieser Laser klar NUR für diesen Bogen bestimmt ist (spezielle Halterung und spezifischer Aufdruck).


    Bei allen anderen Dingen (also die Beschaffung und der Besitz von Picatinny-Lasern etc.) läuft man Gefahr, dass die Polizei, die Staatsanwaltschaften und auch viele Richter diese neue Rechtslage nicht kennen. Am Ende wird man sich wahrscheinlich erfolgreich gegen eine Verfolgung wehren können - aber das kann Jahre dauern und richtig ins Geld gehen.

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