Tierabwehr-Messer


  • Wenn ich diesen "Glasbrecher" als Fahrer im Auto einsetze, schlage ich beim Ausfahren doch erst einmal dem Beifahrer die Zähne damit aus und habe auch gar keinen Platz, um mit dem Teil richtig auszuholen.

    Da ist jeder normale Nothammer zielführender.

    Deswegen, und das wird auch im Video erläutert, soll man den Glasbrecher als Rettungskraft VON AUSSEN benutzen um damit eine Scheibe einzuschlagen.

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    Yᵒᵘ Oᶰˡʸ Lᶤᵛᵉ Oᶰᶜᵉ

  • Von innen gibt es den Rettungshammer oder wie das Dings heisst. Hab ich unter dem Sitz liegen.


    Nur weil ich paranoid bin heisst das noch lange nicht, dass ich nicht auch verfolgt werde.

  • Ich persönlich hoffe, dass dieses Messer niemals zugelassen wird!!!

    Es muss nicht zugelassen werden, da der Hersteller es als Tierabwehrgerät zweckbestimmt.

    Es müsste erst aktiv von staatlicher Seite gegen diese Zweckbestimmung vorgegangen werden. Ergebnis offen. Wie bei dem Tierabwehrstock. Der war auf dem Markt, wurde verkauft, BKA Bescheid war nicht notwendig, wurde aber eingeholt und das vorläufige Ergebnis kennen wir. Für Besitzer eines Tierabwehrstocks erstmal doof.

  • Das ist unsinn und wird immer geschrieben, wenn jemand keine Argumente hat.


    Dieser Unsinn ist doch lediglich deine konsequent zu Ende gedachte Argumentation:

    Das "Tierabwehrmesser" hat 18 bar!

    Was passiert wohl, wenn irgendwann ein Gestörter jemandem dieses Messer in den Bauch rammt und dann auf den "Auslöser" drückt?

    Ich persönlich hoffe, dass dieses Messer niemals zugelassen wird!!!

    Es gibt bereits Messer dieser Art und wenn mir "ein Gestörter" dieses (oder irgendein anderes, normales) Messer schon in den Bauch gerammt hat, muss ich mir auch erstmal keine Gedanken darum machen, ob aus der Klinge eine explosive Gewürzwolke kommt, denn bis dahin sind schon so viele andere Dinge schief gelaufen.

    Welchen Mehrwert hätte denn der Verbot besagten Messers, wenn die Straftat sowieso verboten ist?

    Eine Revo, Interceptor, Meg etc. lassen sich nicht verdeckt am Körper tragen, dieses "Tierabwehrmesser" schon.

    So wie jedes normale Messer auch.

    Der gemeine Kriminelle nutzt auch eher keine PAB für sein Werk, sondern gönnt sich für das Geld wohl lieber eine scharfe Waffe.

  • Sowas gibt es, such Mal nach HDR50 Launcher oder meinst du was anderes?

    Ja, diesen Aufsatz hatte ich schon mal gesehen und den hatte ich oben auch im Kopf als ich das geschrieben habe. Er ist auf den HDR50 hin konstruiert (der große Abzug stört dort nicht, bei anderen Waffen aber schon), passt aber wahrscheinlich auf Picatinny Schienen und hat so eine Schnell-Arretierung. Vorm Prinzip her könnte ich mir das auch für das Tierabwehr-Messer oder anderes Vorstellen. Kombination von mehreren Optionen der Abwehr auf verschiedenen Waffen schnell ab- und aufmontierbar.

  • Wäre eigentlich nicht sowas wie ein Sprayaufsatz für Picatinny Schiene möglich?

    Es gab mal das hier, war nicht sonderlich erfolgreich

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  • Der Clown aus Kentucky hat selber kürzlich mal diese Wespenmesser getestet. Mir fällt da als erstes der Sprühwinkel des Gases auf.


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  • Die Dinger sind mit 650 U$ sehr teuer, da warte ich lieber auf Jörg's Tierabwehrmesser. Noch dazu ist der Griff aus Neopren oder Gummi, keine Ahnung ob sich das mal einfach so auflöst oder so. Ich hätte schon lieber was ordentlicheres als Griffmaterial.


    Wasp-Knives

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  • Soweit ich weiß, ist das Messer für Taucher zur Haiabwehr gedacht. Du piekst den Hai und pumpst ihn dann mit ein paar Litern Co2 auf. Das tut weh und dürfte auch beim Schwimmen etwas behindern...

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    • Offizieller Beitrag

    Ein co2-Sprühgerät getarnt als Messer.


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  • Ein co2-Sprühgerät getarnt als Messer.

    CO2- Sprühgeräte sind aber weder Schusswaffen noch Hieb- und Stoßwaffen.

    Es sind nicht generell alle getarnten Waffen verboten, sondern nur getarnte Schusswaffen und getarnte Hieb- und Stoßwaffen.

    Getarnte Elektroschocker oder Reizstoffsprühgeräte sind z.B. keine verbotenen Waffen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Co2-Sprühgeräte sind DANN Waffen, wenn sie "ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen". Durch die Bewerbung für "Einsatzkräfte" ist genau das eingetreten.


    Zwar sagt das Gesetz "insbesondere" trifft das für Hieb- und Stoßwaffen zu - aber das bedeutet nicht, dass nicht auch andere Gegenstände in Frage kommen.

  • Zwar sagt das Gesetz "insbesondere" trifft das für Hieb- und Stoßwaffen zu - aber das bedeutet nicht, dass nicht auch andere Gegenstände in Frage kommen.

    Ich bestreite nicht, dass es Waffen sind, ich bestreite, dass es verbotene getarnte Waffen sind.

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