Ja, aber das sollte doch ebenfalls für PCB Waffen gelten?

Aufbewahrung von Waffen
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Ja, aber das sollte doch ebenfalls für PCB Waffen gelten?
Was genau sollte ebenfalls für PCB Waffen gelten? Ich schlage vor, du stellst hier zusammenhängende Gedankengänge zur Diskussion, statt einzelne Zitate aus ihrem Zusammenhang herauszureißen und dann Fragen zu stellen, die mangels Kontext nicht beantwortet werden können, ohne neue Unklarheiten zu schaffen.
Bei deinem letzten Posting hier war das ja schon so, da musste ich zurückgehen und mir die vor längerer Zeit geposteten Originalbeiträge heraussuchen, um dann zu vermuten, dass es ihn einem um Munition und in dem anderen um Waffen oder Waffenteile gegangen war. Das ist nicht wirklich hilfreich, wenn man einen komplizierten Thema auf den Grund kommen möchte.
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Ja, aber das sollte doch ebenfalls für PCB Waffen gelten?
Was genau sollte ebenfalls für PCB Waffen gelten? [...] ohne neue Unklarheiten zu schaffen.
Nun gut, ich dachte, es sei nicht allzu schwer zu verstehen (entsprechende Wörter wurden sogar fett markiert), aber gut:
1. Es steht da im Gesetz explizit geschrieben, dass freie Waffen (dazu zählen meiner Meinung nach eben Armbrüste UND PCB-Waffen) in einem FESTEN Behältnis aufbewahrt werden müssen
2. Es gibt hier Äußerungen (auch von Joerg Sprave ), dass für PCB eine WEICHE (Gewehr-)Tasche ausreichend wäre
3. Ich frage mich nun, warum nur Armbrüste nur in festen und PCB auch in weichen Behältnissen aufbewahrt werden dürfen (und ggf. wo diese Auslegung steht)
Ich hoffe, das macht meine Gedankengänge verständlicher.
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Hallo,
Deutsche Sprache schwere Sprache.
Für mich ist aber fest nicht das Gegenteil von weich, das wäre hart.
Stoff kann zB. unterschiedlich fest bzw. auch reißfest sein.
Für mich ist diese Aussage des Gesetzgebers mal wieder alles Andere als eindeutig.
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Nun gut, ich dachte, es sei nicht allzu schwer zu verstehen (entsprechende Wörter wurden sogar fett markiert), aber gut:
OK, danke für die weiteren Ausführungen.
Du hattest halt ein Zitat beigebracht, welches sich auf Munition bezog und nicht auf Waffen. Da müsste man dann auch die vorangegangenen Absätze der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 5. März 2012 im Kopf gehabt haben, um zu wissen, dass dort auch noch etwas ähnliches über "erlaubnisfreie Gegenstände, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen" geschrieben steht.
Hier der Text im Zusammenhang:
ZitatDie gesetzlichen Standards (§ 36 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 bis 4 AWaffV) sind wie folgt festgelegt:
36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.
Als festes verschlossenes Behältnis gilt der verschlossene Schießwagen oder die verschlossene Schießbude insgesamt.
36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z.B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.
Hier sehe ich das so wie bonsaixxl, dass fest hier nicht starr etc. sondern stabil dürfte heißen sollen.
In obiger Verwaltungsvorschrift ist an anderer Stelle übrigens auch von "festen Verkaufsstellen" die Rede mit zweifellos noch einer anderen Bedeutung von "fest" (dieses Wort kommt echt oft darin vor, überwiegend als Wortbestandsteil).
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Für mich ist aber fest nicht das Gegenteil von weich, das wäre hart.
Für mich ist diese Aussage des Gesetzgebers mal wieder alles Andere als eindeutig.
dass fest hier nicht starr etc. sondern stabil dürfte heißen sollen.
Ok, danke... Aber da sind wir - wie ihr richtig bemerkt - wieder am Anfang, denn wo steht geschrieben, wie in diesem Zusammenhang fest zu definieren ist.
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Ok, danke... Aber da sind wir - wie ihr richtig bemerkt - wieder am Anfang, denn wo steht geschrieben, wie in diesem Zusammenhang fest zu definieren ist.
Das ist tatsächlich das Problem, dass das am Ende einer entscheiden wird, den du nicht vorher kennst, nämlich der Richter im Verfahren gegen dich. Und was er oder ein anderer Richter in einem anderen, ähnlich gelagerten Fall entschieden hat, bindet ihn dabei nicht.
In solchen Grauzonen daher am besten gewissenhaft, verantwortungsvoll, begründbar und nachvollziehbar handeln, so dass es dem Richter möglichst leicht fällt, in deinem Sinne zu entscheiden oder wenigstens ein Auge zuzudrücken.
Und bei Initiativen mitmachen, die auf eine rechtssichere Klärung solcher waffenrechtlichen Fragen drängen. Der VDB fällt einem da wieder direkt ein als Beispiel für eine Institution, die auch wirklich etwas in unserem Sinne auf die Beine gestellt bekommt.
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