Aufbewahrung von Waffen

  • Natürlich benutzen die keine Ramme. Selbst wenn niemand öffnet nach einer angemessenen Zeit nicht. Da wird eher ein Schlüssldienst bemüht.

    Wenn tatsächlich eine Ramme zum Einsatz kommt, steht da auch nicht mehr der arme Beamte und eins ist mal sicher, ob die Waffe gerade erst zum reinigen rausgeholt wurde oder nicht, ist dein kleinstes Problem.


    Und ich denke auch, die dann in der Hand zu haben ist keine gute Idee.


    In der Regel kommen die ziemlich früh am morgen (nicht zwingend aber normalerweise). Da wir aber einen hypothetischen Fall basteln, finde ich die Frage interessant.

    Da aber wie bereits gestellt wurde die nicht gleich mit dem großen Bello auf der Tür rumtrommeln, ist die Lösung für mich relativ einfach. Waffen ordnungsgemäß verschließen und dann die Tür öffnen.

    Wie realitätsnah das allerdings ist, steht auf einem anderen Blatt.

  • die klingeln freundlich zur frühen Stunde

    Bei der Terroristin in Berlin haben sie freundlich geklingelt, sie hat die Tür dann kurz geöffnet, geschlossen, dann wieder geöffnet.

    Die Beamten haben nett vor der Tür gewartet.

    Dann durfte sie unbewacht in der Wohnung rumlaufen und aufs Klo. Dort hat sie die anderen ungestört gewarnt.


    Sie hätte in der Zeit auch ihre AK herausholen und alle umblasen können. Aber da sind die Polizisten ja sicher, denn das ist ja verboten!!!

    • Offizieller Beitrag

    T-4-2 - im Gesetzestext:

    FAQ
  • Hallo,

    wenn ich meine PCP Waffen und Armbrüste in ein Zimmer einschließe ist das genug oder muss ich jede Waffe mit z.B. einem Abzugschloss sichern?

    Ein verschlossenes Zimmer genügt nicht, es muss ein verschlossenes Behältnis sein, welches so beschaffen ist, dass man die Armbrust (und wenn ich mich nicht irre, auch die Pfeile) nicht "einfach so" an sich nehmen kann, wenn man dort im Zimmer ist.


    Nachtrag: Pfeile/Bolzen fallen nicht unter den Begriff "Munition" und sind auch keine "Waffe", also muss man sie auch nicht einschließen. Nur in der Armbrust befinden dürfen sie sich nicht.


    Noch'n Nachtrag: Ein "Abzugschloss" wird nirgends gefordert und dürfte den Behördern gegenüber lediglich guten Willen signalisieren.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Gun () aus folgendem Grund: Pfeile/Bolzen sind keine "Munition", ein "Abzugschloss​" wird nirgends gefordert

  • Ein Raum ohne Fenster mit Stahltür und Sicherheitsschloß warum nicht

    Darum nicht: Ein Raum ist kein Behältnis, egal ob sicher verschlossen oder nicht.


    Nachtrag: Aber gut, manche legen das so aus, als könne auch ein Raum als Behältnis verstanden werden. Dann hat man aber die Unsicherheit, ob im Streitfall der Richter sich dem anschließt oder nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Also dann ist ein verschließbarer Koffer den ich jederzeit wegtragen kann sicherer als ein verschlossenes Zimmer?

    Sicherer nicht... aber er erfüllt die Vorgaben des Gesetzgebers. :S


    Dass ein verschlossenes Zimmer als nicht ausreichend angesehen wird, ist aber leicht nachvollziehbar. Schließlich wird auch keiner seine Haus- oder Wohnungstür oder sein Auto offen stehen lassen. Und wenn ein abgeschlossenes Haus/Wohnung/Auto nicht ausreicht, dann auch kein Zimmer darin.

    36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • ...Kleines Problem: Die Waffen müssen UNGELADEN gelagert werden.

    SSWs müssen also leer sein, wobei ein volles Magazin neben der Waffe im verschlossenen Schrank OK ist.
    Repetierarmbrüste müssen ebenfalls mit leerem Magazin gelagert werden.
    Modelle mit Schnell-Ladern sind hier im Vorteil...

    In der Aufzählung fehlt leider die Betrachtung zu den PCPs. Ich bin etwas unsicher. Nachdem, was ich bisher gelesen habe, dann wäre folgende Lagerung der HPMax2 legal:

    • PCP (HPMax2) befindet sich in der Wohnung/im Haus/im Auto in der "7,5Joule Konstellation" (zb 0,9er Karte, reguliert 90-100bar, Tank bei 250bar) in einer verschlossenen (Zahlenvorhängeschloss) Yogamattentasche. Obwohl unter Druck, gilt sie als ungeladen = legal gelagert (mit eingelegtem, gefülltem Magazin, wäre sie geladen = illegal gelagert) RICHTIG?
    • Ein geladenes Magazin mit Diabolos/Slugs dürfte sowohl innen (verschlossen), wie auch in einer unverschlossenen Außentasche sein, da keine Munition = legal gelagert. RICHTIG?
    • Der mitgelieferte Schalldämpfer mit F Zeichen ist den Waffen gleichgestellt bzw. ein wesentliches Teil und muss in die Tasche (verschlossen und aufgerschraubt auf das PCP oder lose liegend) = legal gelagert (in der unverschlossenen Außentasche ware es illegal gelagert). RICHTIG?

    Wer kennt sich im Detail aus und kann das bestätigen bzw. korrigieren?

  • ...Kleines Problem: Die Waffen müssen UNGELADEN gelagert werden.

    SSWs müssen also leer sein, wobei ein volles Magazin neben der Waffe im verschlossenen Schrank OK ist.
    Repetierarmbrüste müssen ebenfalls mit leerem Magazin gelagert werden.
    Modelle mit Schnell-Ladern sind hier im Vorteil...

    In der Aufzählung fehlt leider die Betrachtung zu den PCPs. Ich bin etwas unsicher. Nachdem, was ich bisher gelesen habe, dann wäre folgende Lagerung der HPMax2 legal:

    • PCP (HPMax2) befindet sich in der Wohnung/im Haus/im Auto in der "7,5Joule Konstellation" (zb 0,9er Karte, reguliert 90-100bar, Tank bei 250bar) in einer verschlossenen (Zahlenvorhängeschloss) Yogamattentasche. Obwohl unter Druck, gilt sie als ungeladen = legal gelagert (mit eingelegtem, gefülltem Magazin, wäre sie geladen = illegal gelagert) RICHTIG?
    • Ein geladenes Magazin mit Diabolos/Slugs dürfte sowohl innen (verschlossen), wie auch in einer unverschlossenen Außentasche sein, da keine Munition = legal gelagert. RICHTIG?
    • Der mitgelieferte Schalldämpfer mit F Zeichen ist den Waffen gleichgestellt bzw. ein wesentliches Teil und muss in die Tasche (verschlossen und aufgerschraubt auf das PCP oder lose liegend) = legal gelagert (in der unverschlossenen Außentasche ware es illegal gelagert). RICHTIG?

    Wer kennt sich im Detail aus und kann das bestätigen bzw. korrigieren?

    Bezüglich der Waffe an sich und der Munition, bin ich derselben Meinung.

    Beim Schalli weiß ich es ehrlich gesagt nicht.

  • In der Aufzählung fehlt leider die Betrachtung zu den PCPs. Ich bin etwas unsicher. Nachdem, was ich bisher gelesen habe, dann wäre folgende Lagerung der HPMax2 legal:

    • PCP (HPMax2) befindet sich in der Wohnung/im Haus/im Auto in der "7,5Joule Konstellation" (zb 0,9er Karte, reguliert 90-100bar, Tank bei 250bar) in einer verschlossenen (Zahlenvorhängeschloss) Yogamattentasche. Obwohl unter Druck, gilt sie als ungeladen = legal gelagert (mit eingelegtem, gefülltem Magazin, wäre sie geladen = illegal gelagert) RICHTIG?
    • Ein geladenes Magazin mit Diabolos/Slugs dürfte sowohl innen (verschlossen), wie auch in einer unverschlossenen Außentasche sein, da keine Munition = legal gelagert. RICHTIG?
    • Der mitgelieferte Schalldämpfer mit F Zeichen ist den Waffen gleichgestellt bzw. ein wesentliches Teil und muss in die Tasche (verschlossen und aufgerschraubt auf das PCP oder lose liegend) = legal gelagert (in der unverschlossenen Außentasche ware es illegal gelagert). RICHTIG?

    Wer kennt sich im Detail aus und kann das bestätigen bzw. korrigieren?

    Bezüglich der Waffe an sich und der Munition, bin ich derselben Meinung.

    Beim Schalli weiß ich es ehrlich gesagt nicht.

    Schallis sind den Waffen gleich gestellt für welche diese bestimmt sind. Daher gelten dafür die gleichen Aufbewahrungsvorschriften, getrennte Lagerung ist aber nicht nötig. also kann man die im gleichen Behältnis lagern

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