Aufbewahrung von Waffen

  • Wenn ich bei "Taktical Dad" in seinen Videos sehe, das nicht mal die Mitarbeiter in den zuständigen Behörden, manchmal wissen was sie tun, in der Google Suche als erstes bei Luftdruck Waffen unter 7,5 Joule von "Munition" gesprochen wird, habe ich so meine Zweifel, ob das zu 100 Prozent stimmt was da steht.

    Die Diabolos, im selben abgeschlossen Raum mit den Luftgewehren an der Wand angeschlossen aufzubewahren, scheint ein Vergehen zu sein.

    Ist das korrekt?


    Zitat:

    Zusammenfassend: Für die richtige Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen und Munition wird kein Waffenschrank der Klasse 0 oder 1 benötigt. Es reicht aus, wenn die freie Waffe separat zur Munition ungeladen in einem verschlossenen Behältnis, in einem abschließbaren Zimmer oder abschließbaren Schrank, ordnungsgemäß aufbewahrt wird. Einzige Ausnahme: Freie Waffen dürfen dann zusammen mit erlaubnisfreier Munition aufbewahrt werden, wenn sie in einem Waffenschrank, der Widerstandsgrad 0 aufweist, aufbewahrt werden.

  • Wer sagt den das ich das vorhabe?????? Du unterstellst mir gleich das ich das vorhätte? Nur weil ich danach frage? Der Gedanke ging mir halt gerade durch den Kopf? "Was ist wäre wenn" und da ich sowieso gerade im Forum aktiv bin, dachte ich mir das kann ich hier auch fragen weil ich mir 100% sicher bin, das eine große Anzahl an Personen darauf die Antwort kennt.

    Falscher Ort, falsche Frage. Jedenfalls für mich. Mögen andere gerne anders sehen. Frage nicht nach den verbotenen Dingen, sondern nach den legalen. Und wie man legale optimieren kann. Aber jedem das sein. Hoffe, Du nutzt wenigstens VPN. Alles andere findet man in wenigen Sekunden über Google. Und wenn Dir so ein Gedanke schon durch den Kopf geht, oh man......... Lern doch nur mal den ordentlichen Waffenumgang. Dann hat man schon genug zu tun. So geht es mir jedenfalls. Aber Deine Welt, Deine Gedanken, Dein Reich .... viel Glück auf all Deinen Wegen.

    Du weißt schon was hier im Forum alles geschrieben wird? Und das Jede Waffe auch eine "Offen" Rubrik hat. Haltest du in diesen Rubriken auch jedem eine Standpauke wenn er sich über Sachen erkundigt bezüglich der offenen Variante der Waffen? Und dein Hellseherisches können sagt dir jetzt auch "weil ich gefragt habe was für eine Strafe droht wenn man die Waffen nicht Ordnungsgemäß verwart" das ich das genau so mache/machen werde und auch keinen Plan mit dem Umgang von Waffen habe. Not Bad. Wegen so einer harmlosen firlefanz Frage gehste mir auf die Eier? Wie du selbst schon gesagt hast, Jeder lebt in seiner eigenen Welt und wenn dir eine Frage nicht gefällt, dann wenn de dich an die Forum Administration. Nur wegen einer "Was wäre wenn Frage" bezichtigst du mich direkt der Sache nach der ich gefragte habe und weist auch das ich keine Ahnung vom Umgang mit Waffen habe!?! Die Sorte von Personen wie dich kenne ich zu genüge... ich klinke mich hier aus, damit es irgendwann nicht hässlich wird.

  • Wenn ich mein Luftgewehr in der Wohnung nicht verschlossen aufbewahre und werde dabei erwischt, ist das gleich eine Straftat ider Ordnungswidrigkeit? Reicht das schon das sie die Waffe beschlagnahmen/können? Könnte daraus schon ein ein allgemeines Waffenverbot resultieren?

    Sehe ich als völlig legitime Frage,und ist im richtigen Thread!Gibt auch keinen Anlass für Unterstellungen! Nicht jeder weiß wo er das außerhalb richtig suchen soll oder ist eben geneigt nen einfacheren Weg zu nehmen!

    Im übrigen profitieren auch alle die hier mitlesen von den Antworten und Beiträgen,also wer es weiß bitte melden mich interessiert es auch🙏

  • Das ist wieder eine dieser Nonsens-Gaga-Regelungen.

    Wenn du Kinder hast verschliesst du Waffen automatisch atombombenfest (denke ich). Gesetz eingehalten.

    Wenn du alleine wohnst: warum sollte ich eine legale Waffe, die ich jederzeit rausholen und streicheln darf, in meiner verschlossenen Wohnung nochmal vor mir selbst verschliessen?


    Die Einhaltung kann zudem nicht kontrolliert werden. Für anlasslose Wohnungsbesuche zur Luftgewehrbeschau gibt es keine gesetzliche Grundlage.


    Ausnahmen: du lädst die blauen Herren*/innen zu dir ein oder die sich mit einem Durchsuchungsbeschluss früh um 6 selbst.


    Ein Durchsuchungsbeschluss hat eine Grundlage, wo eine Strafdrohung im Raum steht, bei der keiner der Beteiligten eine 7,5 J Puste nachdenkt.

    Kommen die eingeladen warst du zufällig gerade beim Waffe putzen. Ich glaube nicht, dass das überhaupt aufgenommen wird. Zu viel Papierkram.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mein Luftgewehr in der Wohnung nicht verschlossen aufbewahre und werde dabei erwischt, ist das gleich eine Straftat ider Ordnungswidrigkeit?

    Das kommt darauf an. Wollen/Riskieren sollte man beides nicht...

    Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet. Verstößt ein Waffenbesitzer jedoch vorsätzlich gegen die Regelungen und verursacht dadurch eine Gefährdung, begeht er eine Straftat.


    Führt eine unsachgemäße Waffenaufbewahrung zum Beispiel dazu, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder Unbefugte auf diese zugreifen können, wird dies in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

    • 36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.
    • 36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z.B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • Verschlossene Behältnisse sind:

    - ein Rucksack (AG Kiel Urteil vom 07.08.2009, Az. 597 Js-OWi 27781/09)

    - ein Waffenkoffer

    - ein Sack mit einem Strick

    - ein verklebter Karton

    - die Verpackung als Weihnachtsgeschenk

    - Jörgs Schwertscheide mit Fingerabdrucksensor, den man in 1 Sekunde öffnen kann


    Nonsens-Gaga

  • Wenn ich mein Luftgewehr in der Wohnung nicht verschlossen aufbewahre und werde dabei erwischt, ist das gleich eine Straftat ider Ordnungswidrigkeit?

    Das kommt darauf an. Wollen/Riskieren sollte man beides nicht...

    Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur Waffenaufbewahrung werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro geahndet. Verstößt ein Waffenbesitzer jedoch vorsätzlich gegen die Regelungen und verursacht dadurch eine Gefährdung, begeht er eine Straftat.


    Führt eine unsachgemäße Waffenaufbewahrung zum Beispiel dazu, dass Waffen oder Munition abhandenkommen oder Unbefugte auf diese zugreifen können, wird dies in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.

    • 36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.
    • 36.2.2 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von Munition (unabhängig, ob erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig) ist ebenfalls ein festes verschlossenes Behältnis anzusehen (gleichwertiges Behältnis). Geschosse, z.B. Diabolos für Druckluftwaffen, sind keine Munition.

    Vielen Dank! Auf so eine Ausführliche Antwort hatte ich gehofft und bekommen.

  • Moin,

    ich bin Frischling! Wenn ich jetzt meine Vlad in einer verschließbaren Laptoptasche demontiert unterbringe und die Pfeile in einer seperaten Geldkasette,
    ist dann dem Gesetz genüge getan?

    Gruß

    Die Welt ist rund, ich komm auch rückwärts ans Ziel!

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