Umbau (§42) ?

  • Hallo,

    Ich meine mich zu erinnern, in einem Video mal gesehen zu haben, dass sich die Adder (oder war es die Siege?) dahingehend umbauen lässt, dass Der Spann Hebel nicht arretiert sondern „ mit dem kleinen Finger„ gehalten wird und somit das Ding formal keine Armbrust mehr ist. ich konnte das Video allerdings nicht mehr wieder finden. Kann jemand helfen?

    Hintergrund der Frage ist, dass in Spanien Armbrüste waffenscheinpflichtig sind… Bögen jedoch nicht …

  • Ich glaube Du meinst den Fenris! Das ist ein Compoundbogen mit Magazin und hat die schnellste Schussfolge was Feil und Bolzen angeht! Gibt es auch hier bei Gogun, schau dir das Video von Jörg an macht süchtig.

    Grüße Frank

    Cobra R9, Cobra Adder und Fenris 3D Druck

    M.f.G. Frank 8)

  • ArminS hat recht, das hat Jörg sprave tatsächlich mal in einen Video gezeigt. Ich meine es wären Adder und/oder Stinger gewesen. Leider habe ich gerade keinen Link zum video parat.

  • Dazu gibt es auch eine Diskussion in dem co2air Forum:

    Was haltet ihr von der Adder? - CO2air.de
    Hallo, mich würde mal eure Meinung zur Adder interessieren.Ich finde das Teil zugegeben schon interessant. Mittlerweile gibt es sie schon mit 7 Schuss Magazin,…
    www.co2air.de


    Der Umbau ist relativ simpel: im Griff des Spannhebels sitzt der Haken, mit dem der Spannhebel bei gespannter AB fixiert wird. Wenn dieser entfernt wird, hat man waffenrechtlich keine Armbrust mehr, weil die Energie nicht dauerhaft gespeichert wird. Der Haken wird durch eine eingepresste Achse gehalten und durch eine Feder nach vorne gedrückt. Theoretisch kann man diesen Haken einfach Absägen, was sich dann aber nicht mehr rückgängig machen lässt. Eleganter ist es, die Achse am Schraubstock mit einem Stift auszupressen oder sie mit einem Durchschläger zu entfernen.

  • Mein Verständnis des Wortlauts im WaffG ist ebenfalls, dass wenn an der Armbrust die Verriegelung entfernt wird, die zur Speicherung der eingebrachten Muskelkraft dient (bei der Adder eben der Haken im Unterspannhebel) dass es sich dann im rechtlichen Sinne nicht mehr um eine Armbrust handelt, sondern um einen Bogen, wenn auch mit abenteuerlicher Mechanik.


    Der Wortlaut des Gesetzes fokussiert sich in meinen Laienaugen ziemlich klar auf die Fähigkeit des Geräts, einmal eingebrachte Energie zu speichern. Vom Speichern kann man aber nicht mehr reden, wenn keine Verriegelung vorhanden ist, denn da muss man ja kontinuierlich den Unterspannhebel festhalten und damit weiterhin aktiv Energie einbringen. Lässt man ihn los (= bringt nicht mehr aktiv Energie ein) geht die bereits eingebrachte Energie verloren. So wie bei einem Bogen halt auch.


    Aber wer weiß schon wie ein Richter in der Bananenrepublik entscheidet, sollte sowas jemals vor Gericht landen. Recht haben und Recht bekommen sind in diesem Land zwei sehr unterschiedliche Dinge.

    • Offizieller Beitrag

    Von Jörg Sprave gab es dazu hier einen Beitrag auf Facebook vom 21. Dezember 2020, allerdings nur mit Fotos. Wer sein Video dazu findet, gerne ergänzen. :saint:


    Wie das bei der Adder ohne Umbau aussehen kann, findet sich hier:

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    Ob ein Gummi vor dem Gesetz auch genügt ist die Frage....

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  • Würde sagen nein. Der Gummi wird ja dann zu einem Teil der Waffe, und man kann jederzeit ohne Aufwand oder Werkzeug die Verriegelungsmöglichkeit wiederherstellen. Wenn man sich überhaupt auf das rechtliche Risiko einlassen will denke ich sollte der Haken entweder abgeschliffen werden (irreversibel) oder komplett ausgebaut werden, wobei der Haken für meine Begriffe (wie gesagt Laie) aber auch im ausgebauten Zustand ein wesentliches Teil einer Waffe darstellt und von daher "in einem verschlossenen Behältnis" aufbewahrt werden muss.

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