Polen - Schießstand - für Deutsche?

  • Hallo,

    kann jemand aufklären über die Gesetzlichkeiten in Polen?

    Dürfen wir als Deutsche in Polen auf dem Schießstand mit unseren offenen Druckluftwaffen schiessen? Dürfen wir sie auch selbst umbauen?

    Kann da jemand etwas beitragen? Denn Holland ist für mich echt weit, mal so zum Spaß.

    Danke.


    Tante Edith: Ich erweitere die Frage auch auf Tschechien.

    Die Polen dürfen eigentlich fast alles, wie ich herausbekommen habe. Nach persönlicher Prüfung, kann jeder Pole scharfe Waffen kaufen und besitzen.

    Die Frage ist halt, ob Deutsche auf dem Schießstand auch....

  • Ich habe gerade letzte Woche in Polen für das Schwarzpulverschiessen angefragt. Kein Problem.

    Für Luftdruckwaffen gelten die polnischen Leistungsgrenzen für diese Gewehre. Ab 18 und ohne WBK in Polen nur 17 Joule habe ich mal gelesen. Auf jeden Fall gibt es eine sehr niedrige Grenze dafür auch in Polen. Offene Challenger oder HP Max in Polen also ohne WBK -> nein

  • Ich habe gerade letzte Woche in Polen für das Schwarzpulverschiessen angefragt. Kein Problem.

    Für Luftdruckwaffen gelten die polnischen Leistungsgrenzen für diese Gewehre. Ab 18 und ohne WBK in Polen nur 17 Joule habe ich mal gelesen. Auf jeden Fall gibt es eine sehr niedrige Grenze dafür auch in Polen. Offene Challenger oder HP Max in Polen also ohne WBK -> nein

    Also mit echten Waffen auf dem Schießstand - ja

    Mit Druckluftwaffen über 17 Joule auf dem Schießstand - nein?

    Also die Grenze bei Luftgewehren kannte ich, aber ich dachte die gilt halt außerhalb des Schießplatzes.


    Ich habe jedenfalls mal zwei Schießplätze in PL angeschrieben und berichte, was sie antworten.

  • Also einer hat geantwortet, ich kopiere mal hier rein:


    Frage:

    Guten Tag,

    ich hoffe, Sie können mir meine Fragen beantworten.

    1. Darf ich als Deutscher ohne Erlaubnis in Deutschland (in Deutschland keine Jagderlaubnis, kein Waffenschein etc.) in Polen auf einem Schießstand mit echten Waffen schießen?

    2. Darf ich in Polen, auf ihrem Schießstand, meine eigene Hochleistungs-Druckluftwaffe (Luftgewehr Challanger Bullpub Cal .50) mitbringen, umbauen auf volle Leistung und damit dann schiessen?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG "Ratlosguckt"


    Antwort:

    Hallo,

    Vielen Dank für Ihr Interesse an unserem Schießstand.

    Natürlich brauchen Sie keinen Waffenschein, um auf unserem Schießstand zu schießen.

    In Polen ist es möglich, ein Luftgewehr mit einer Energie von bis zu 17j ohne Waffenschein zu besitzen, so dass Sie ohne Bedenken mit einem solchen Gewehr kommen können.

    Mit freundlichen Grüßen


    Hmm, naja, musste mich kurz umbenennen in "Ratlosliest". Vielleicht ist sein Übersetzer ja kollabiert? Konnte ich jedenfalls nix mit anfangen und habe es sogleich noch einmal versucht:


    Frage:

    Hallo Herr .....,

    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Meine Hauptfrage ist etwas speziell.

    Mein Luftgewehr, (Challanger Bullpub Cal .50) hat im Normalzustand 7,5 Joule. In Deutschland ist das die erlaubte Maximalstärke.

    Aber es liegen Teile dabei, mit denen ich es auf ca. 600 Joule umbauen kann.

    Ist es erlaubt, dass ich das Gewehr mit 7,5 Joule mitbringe und dann bei Ihnen auf 600 Joule umbaue und auf ihrem Schießstand ein Luftgewehr mit 600j schieße?

    Vielen Dank

    MfG "Ratlosguckt"


    Antwort:

    Hallo,

    In diesem Fall ist ein europäischer Waffenschein erforderlich, um solche Waffen mitzubringen.




    So, kann sich jeder selbst etwas herausorakeln. Scheint nicht zu gehen, oder die Übersetzung hat ihn fehlgeleitet.

    Ich finde es immer noch merkwürdig:

    Kein Waffenschein - Pistole, Sturmgewehr, Haubitze - kein Problem??

    Luftgewehr - oh Gott nein... Europäischer Waffenschein...


    Irgendwie komisch aber naja.

  • ist doch verständlich:


    Die scharfen Waffen kannst du dort mitmieten und dann unter Aufsicht schiessen. Das geht in Deutschland auch. Wenn du bei einem Schützenverein nachfragst, lassen die dich auch hier mit den Vereinswaffen rumballern. Nachwuchswerbung.


    Luftgewehre sind in Polen bis 17 Joule frei ab 18, ansonsten genehmigungspflichtig. Wenn du eine solche Waffe selbst mitbringst, muss du natürlich die Genehmigung haben.

  • Ich finde es immer noch merkwürdig:

    Kein Waffenschein - Pistole, Sturmgewehr, Haubitze - kein Problem??

    Luftgewehr - oh Gott nein... Europäischer Waffenschein...


    Irgendwie komisch aber naja.

    Du begehst den "Kardinalfehler" und meinst, juristische Formulierungen wären in jedem Fall mit gesundem Menschenverstand unmittelbar nachvollziehbar und instinktiv logisch.

    Ist nicht so.

    Schau Dir das Thema "Messer" in D an.

    Küchenmesser mit ca. 20cm Länge: kein Problem, ist dann halt ein langes Schinkenmesser, darf jeder haben.

    Ein Z.B. "outdoor-Messer" o.ä gleicher Klingenlänge: verboten

    Die rechtliche Differenzierung definiert sich recht eosterisch klingend nach "dem Wesen" des Messers.

    Hört sich erstmal willkürlich an, und ist es im Grunde auch, die Entscheidung liegt dann im individuellen Fall beim BKA/PTB.


    Im Grunde ist es ja aber eigentlich durchaus nachvollziehbar,

    daß es eine Unterscheidung geben muss in "notwendigerweise auch als Waffe einsetzbaren" Alltagsgegenständen,

    und solchen, die eindeutig vornehmlich zu "Angriffs- und Verteidigungszwecken" konzipiert wurden.


    Da sieht man dann schon gleich, daß es mit der oben genannten Unterscheidung nicht reicht.

    Das wäre zu stark vereinfacht, und deshalb hat das Waffengesetz auch noch ein paar mehr Paragraphen,

    um das noch besser zu differenzieren, bzw. auf weitere "Spezialfälle" einzugehen (z.B. Klappschaft, Zusatzfunktionen, notwendigerweise berechtigte Personengrupenn (z.B. Jäger, Handwerker,...) und so weiter.


    Späterstens dann schaltet man als "Nicht-Jurist" ab und meint "was ist das denn für ein Quatsch?"


    Aber Du kannst ja selbst mal versuchen, so eine Unterscheidung als Text zu formulieren,

    sodaß er für Jedermann eindeutig verständlich ist, und auch keinesfalls falsch ausgelegt werden kann,

    oder gar "lückenhaft" formuliert ist und entsprechend von "Gewitzten" Menschen mit böswilliger Absicht ausgenutzt wird.

    Viel Spaß...

  • So, kann sich jeder selbst etwas herausorakeln. Scheint nicht zu gehen, oder die Übersetzung hat ihn fehlgeleitet.

    Ich finde es immer noch merkwürdig:

    Kein Waffenschein - Pistole, Sturmgewehr, Haubitze - kein Problem??

    Luftgewehr - oh Gott nein... Europäischer Waffenschein...


    Irgendwie komisch aber naja.

    Was ist daran komisch? Und nein, es ist nicht die Übersetzung schuld, wenn die nicht das sagen, was du hören willst. PlumBum hat dir zuvor schon korrekt geantwortet, und die haben dir das gleiche gesagt.


    "komisch" ist es, weil du scheinbar nicht zwischen "Waffe mitbringen" und "vor Ort vorhandene Waffe schießen" unterscheidest. Für deine eigene Waffe über deren Grenze von 17 Joule brauchst du eine Erlaubnis, für eine Feuerwaffe genauso, wenn du deine eigene mitbringen würdest. Sich auf/in einem Schießstand zu befinden, ändert nichts an den Gesetzen, welche Waffe man besitzen darf!


    Hätte der Schießstand eine offene Challenger vor Ort, dürftest du die dort natürlich schießen. Ist dann ja nicht deine eigene. Eigentlich doch gang einfach zu verstehen (weil im Grunde genauso wie hierzulande).

  • Tja, dann frage ich Dich, warum Du Dich hier berufen fühlst, auch noch was zu schreiben.

    Sehr merkwürdig, Ein großes Forum, tausende Beiträge und Du suchst Dir genau zwei meiner Beiträge raus, und auch noch so sinnfrei alle beide, dass ich mich frage ob das ein Zufall ist?

  • Zum Thema,

    naja es geht darum. In Deutschland gibt es Gesetze auch zum Verbot eigenen Umbaus ect., in Polen nicht.

    Wenn ich also Deutschland durchquere hat das Gewehr 7,5 Joule. Wenn ich Polen durchquere, hat das Gewehr auch 7,5 Joule. Alles ist gesetzeskonform.


    Ein Schießstand ist ein Ort, wo Sonderrechte gelten, sonst dürften alle dort nicht schießen, außer mit Waffenschein.

    Es ist also unsinnig, warum man an dem Ort an dem ich mit 10000 Joule schießen darf, nicht mit 600 schießen darf.

    Außer es gibt Gesetze die das begrenzen. Z.B. Deutschland. Es darf nur ein Büchsenmacher umbauen etc.

    Sowas gibt es dort nicht. Es ist durchaus möglich, dass er gar nicht recht verstanden hat, was ich mit meinen blöden 7,5 Joule will, denn das ist ja ein deutscher Sonderfall mit der Umbauerei.

    Evtl. denkt er ich mache da was verbotenes. Ich werde da mal hinfahren und persönlich vorsprechen.


    Und PlumBum,

    in D ist es ja nur verboten mit dem eigenen Gewehr auf dem Schießstand zu schießen auch mit 600 Joule, weil der Umbau verboten ist. Wenn der Umbau auf dem Schießstand erlaubt wäre, klar könnte man das da auch.

  • Naja er schrieb ja, daß es auch in Polen verboten ist, Luftgewehre mit über 17Joule zu besitzen (ohne "Waffenschein").

    Wenn Du also Deine eigene Waffe dort vor Ort umbaust, dann überschreitest Du Diese Grenze.


    Dann bist Du dort vor Ort im Besitz einer erlaubnispflichtigen Waffe, ohne über diese Erlaubnis zu verfügen.

    Dabei geht's nicht nicht mal um's Schießen. Haben im Sinne Eigenbesitz reicht.


    Der Schießstand hat zwar Hausrecht, und verfügt über die Genehmigung, auch Menschen ohne passende waffenrechtliche Erlaubnis Waffen aus seinem Besitz unter Aufsicht zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.

    Aber grundsätzlich muss er sich natürlich auch an das übergeordnete Waffenrecht halten, und darf Dich und Deine für Dich illegale Waffe nicht auf seinem Grund und Boden dulden. Damit würde er sich ebenfalls strafbar machen.

  • Ja, so wird´s sein. Gut erklärt, danke. :thumbup:

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