Seriennummerbereich der Nadelbrüche/Probleme

  • Beitrag von GELÖSCHT ()

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  • 76xx kein Problem . 150 Schuss vielleicht . Habe sie mit Cape cod poliert 🥴 und mit ballistol Spray geschmeidig gemacht . Meine Frau lässt mich bald einliefern 😂😂

  • SN: 22XX, nach zirka 150 Schuss hat sich die Nadel im Sockel verkantet. Nach näherer Begutachtung war es "nur" Rost. Nach einer Reinigung ging es wieder. Seit dem zirka 500 Schuss ohne Probleme.

    Das Toben der Elemente ist für ihre Opfer der Herold ewiger Ruhe, und Die welche mich schreiten hören, schaudern thörichter Weise über das Nahen des Friedens.

  • SN: 66XX, nach acht Schuss 😖 hat meine HPM gefurzt. Hab sie zu Gogun zurückgeschickt und bekomme sie nun nach gut zwei Wochen repariert zurück. Ich kann nicht sagen was defekt war, hat man mir nicht mitgeteilt. Vermute Nadeldüse gebrochen.


    Sorry, ich meine nicht die Nadeldüse sondern den Pin!

    Einmal editiert, zuletzt von Forum Moderation () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von bwo mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Du Glückspilz, meine liegt schon drei Wochen da rum. Nach mir eingeschickt und vor mir zurück bekommen, ist ja schon wie bei der Auslieferung 🤦‍♂️😁 ach ja, kommt bestimmt auch nur bei 1% vor.

  • Du Glückspilz, meine liegt schon drei Wochen da rum. Nach mir eingeschickt und vor mir zurück bekommen, ist ja schon wie bei der Auslieferung 🤦‍♂️😁 ach ja, kommt bestimmt auch nur bei 1% vor.

    Ich hatte eine Mail an Gogun geschrieben, in der ich Gogun bis Ende Januar Zeit zur Reparatur gab, andernfalls wollte ich im Rahmen der Nacherfüllung (juristisch für Gewährleistung) eine Ersatzlieferung. Scheinbar hat das geholfen.

  • soweit ich weiß, muss ein Vertragspartner dem anderen dreimal Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor man berechtigt einen Ersatz im Sinne anderes/neues Teil fordern kann.

    Insofern war das mit der "Frist und Androhung..." juristisch zwar belanglos, hat aber ja vielleicht aufgrund der "aufscheuchenden Wirkung" trotzdem was gebracht. :)

  • soweit ich weiß, muss ein Vertragspartner dem anderen dreimal Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor man berechtigt einen Ersatz im Sinne anderes/neues Teil fordern kann.

    Insofern war das mit der "Frist und Androhung..." juristisch zwar belanglos, hat aber ja vielleicht aufgrund der "aufscheuchenden Wirkung" trotzdem was gebracht. :)

    Stimmt nicht ganz. Lies mal hier https://www.verbraucherzentral…ng-und-schadenersatz-5057

    Ist ganz interessant.

  • soweit ich weiß, muss ein Vertragspartner dem anderen dreimal Gelegenheit zur Nachbesserung geben, bevor man berechtigt einen Ersatz im Sinne anderes/neues Teil fordern kann.

    Wenn ich mich recht erinnere (und mein Gehirn ist wirklich inzwischen wie 'ne Ansammlung leerer Blasen in einem Hohlraum), dann kann der Verkäufer entscheiden wie er nachbessert. Also Reparatur oder Gesamttausch. Der Kunde muß aber nicht dauerhaft eine Serie von Reparaturen akzeptieren, das hat irgendwann eine Grenze. Und diese "3x" Geschichte stammte m.W. von Kfz- Reparaturen. Wenn der Händler es nach dem 3. mal nicht geschafft hat den Schaden zu beseitigen, kann der Kunde auf einen neuen Wagen bestehen. Das betraf aber immer nur Neufahrzeuge, keine Ahnung ob das nach wie vor vor Gericht so gesehen wird, und ob es überhaupt eine Relevanz ausserhalb von Hochpreisartikeln wie Kraft Fz. hat.

  • na es gibt da auf jeden Fall im Detail jede Menge Unterschiede, auch abhängig davon, um welche Vertragsart (Werkvertrag etc) es sich überhaupt handelt,

    von daher ist jede "rechtliche" Quellenangabe, die hier gepostet wird, von vorn herein unvollständig und somit auch für sich genommen falsch, da aus dem Zusammenhang gerissen.

    Aber lasst uns hier bloß keinen "Argumentations-Rechtsstreit" lostreten.

    Ich wollt doch vorhin bloß zum Ausdruck bringen, daß es mich zum Schmunzeln gebracht hatte, daß bwo es offenbar einfach nur durch irgendwelche juristisch klingenden Formulierungen gelungen ist, daß sein "Fall" weiter nach oben auf den Stapel gerutscht ist. :thumbup:

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