12er Alu-Magazine von AVP (Projektverlauf, Umfrage etc.)

  • Denke, ab jetzt können die "Inspeciali" Kunden richtig angespannt auf die ersten Lieferungen warten. Ich zähle mich gerne zu den "Ungeduldigen" dazu und freue mich schon auf die Auslieferung.


    Gut Ding braucht Weile heißt es im Volksmund - Danke @ AVP für die Mühen!


    Gruß Tom

  • Darauf kann mann sich freuen, es braucht Menschen die mit beiden Beinen auf dem Boden stehen und Produkte mit Herz anfertigen. Nicht nur um Geld zu schäffeln. Danke ;) ;) ;) Hergestellt in Deutschland :thumbup: :thumbup: :thumbup:

  • Guten Morgen , kann mir jemand sagen ob man die Magazine ( AVP bzw AEA ) im geladenen Zustand lagern kann/ sollte ? Ich meine nicht , wenn man sie früh lädt und Nachmittag verballert . Tritt eventuell eine Ermüdung der Feder ein, bei wochenlanger Vorspannung .

  • Tritt eventuell eine Ermüdung der Feder ein, bei wochenlanger Vorspannung .

    Ich würde es nicht empfehlen, es sei denn, es ist WIRKLICH erforderlich.

    Selbst dann würde ich sie einmal pro Woche leeren und wieder auffüllen.


    Gedanken:

    1. Du kannst Ersatzfedern bei AVP bestellen. (Ich habe 10 Ersatzfedern für meine 4 Magazine bestellt.)

    2. Stelle eine Halteplatte für deine Magazine her (3D-Drucker?), die als Basis dient, um das Magazin mit dem Speedloader darauf zu halten. Dann kannst du bei Bedarf alle Magazine sehr schnell (30 Sekunden?) laden.


    Si vis pacem, para bellum...

  • Guten Morgen , kann mir jemand sagen ob man die Magazine ( AVP bzw AEA ) im geladenen Zustand lagern kann/ sollte ? Ich meine nicht , wenn man sie früh lädt und Nachmittag verballert . Tritt eventuell eine Ermüdung der Feder ein, bei wochenlanger Vorspannung .

    diese Frage wurde in diesem Forum bereits mehrfach beantwortet, die Forensuche hilft!

  • All X(e)Y , Joerg Sprave

    Ich habe gerade einen Artikel gelesen. In dem steht das Magazine in Langwaffen, auch PCP, erlaubnispflichtig bzw. verbotene Gegenstände sind.

    Wie verhält es sich damit?

    Joerg Sprave

    Kannst du vielleicht auch was dazu sagen?

    Hier der Artikel:

    In Deutschland ist der Besitz von Magazinen mit einer Kapazität von
    mehr als 10 Schuss für Langwaffen seit der Waffenrechtsänderung 2020 grundsätzlich als verbotener Gegenstand eingestuft.

    Hier sind die Details zur rechtlichen Situation für 12-Schuss-Magazine bei PCP-Langwaffen (Druckluftwaffen):

    Verbot & Erlaubnispflicht: Magazine für Langwaffen, die mehr als 10 Schuss fassen, sind verboten, sofern es sich um Wechselmagazine handelt. Das gilt unabhängig davon, ob die Waffe eine „F“-Kennzeichnung hat (unter 7,5 Joule) oder WBK-pflichtig ist.Ausnahmen (Altbesitz): Wenn Sie ein solches Magazin bereits vor dem 13.06.2017 besessen haben, galt eine Frist zur Anzeige bei der Behörde (bis 01.09.2021), um es legal weiterzubesitzen.Zentralfeuer-Definition: Die Gesetzesänderung bezog sich primär auf Magazine für Zentralfeuermunition. Bei Luftgewehren, die Diabolos/Rundkugeln nutzen, ist die Auslegung in der Praxis oft streng. Da das Waffengesetz Magazine über 10 Schuss für Langwaffen allgemein verbietet, ist der Erwerb von 12-Schuss-Magazinen für PCP-Gewehre ohne spezielle Genehmigung (die extrem selten erteilt wird) illegal.Konsequenz: Der unerlaubte Erwerb und Besitz stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar.

    Fazit: Ein 12-Schuss-Magazin für eine PCP-Langwaffe ist in der Regel nicht legalerwerbbar oder besitzbar, es sei denn, es handelt sich um erlaubnisfreie Magazine mit maximal 10 Schuss Kapazität.

  • Dann wäre eine FX Dreamline Cal.30 mit 13 Schuss Magazin und jetzt die Evanix MP 30 mit 15 Schuss Magazin niemals durch die PTB gekommen.

  • Die Beschränkung auf ein 10 Schussmagazin bei Langwaffen betrifft auch nur die Zentralfeuerpatrone. Ein KK Gewehr mit Randfeuerpatronen können sogar ein 50 Schuss Trommelmagazin haben.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Nich schon wieder so ein KI generierter Schrott. ALLE KIs sind erbärmlich, wenn es ums Waffenrecht geht. Sie suchen im Prinzip das Netz nach Informationen ab und wählen IMMER die restriktivten Quellen, weil sie nicht in die Haftung kommen wollen.

    Das ist natürlich Unsinn. Die Magazinbegrenzung (10 Schuss Langwaffen, 20 Schuss Kurzwaffen) gilt NUR für Feuerwaffen und auch nur für Patronen mit Zentralfeuerzündung - .22 lr und .22 Magnum sind von der Begrenzung nicht betroffen.

  • daher fragte ich nach der Quellenangabe.

    Man kann sich heutzutage leider so gut wie nie noch auf Informationen verlassen, die einem "aufgetischt" werden, ohne sich selber wirklich ins Thema einzulesen.


    Das zu tun, wird in Zukunft immer wichtiger werden.


    Viel zu viel verbreitet sich ungeprüft, und wird vom nächsten aufgeschnappt (egal ob Mensch oder KI, die daraus den nächsten Artikel generiert),

    und weiter geht die Reise in die Ignoranz.

  • Nich schon wieder so ein KI generierter Schrott. ALLE KIs sind erbärmlich, wenn es ums Waffenrecht geht. Sie suchen im Prinzip das Netz nach Informationen ab und wählen IMMER die restriktivten Quellen, weil sie nicht in die Haftung kommen wollen.

    Das ist natürlich Unsinn. Die Magazinbegrenzung (10 Schuss Langwaffen, 20 Schuss Kurzwaffen) gilt NUR für Feuerwaffen und auch nur für Patronen mit Zentralfeuerzündung - .22 lr und .22 Magnum sind von der Begrenzung nicht betroffen.

    das und LLMs sind grundsätzlich so programmiert nicht zu widersprechen, sondern eine passende Antwort auf die Anfrage bereitzustellen. Deshalb ändert sich die Antwort je nach Fragestellung und Formulierung auch,, das kann jeder selbstständig nachprüfen.

  • Nich schon wieder so ein KI generierter Schrott. ALLE KIs sind erbärmlich, wenn es ums Waffenrecht geht. Sie suchen im Prinzip das Netz nach Informationen ab und wählen IMMER die restriktivten Quellen, weil sie nicht in die Haftung kommen wollen.

    Das ist natürlich Unsinn. Die Magazinbegrenzung (10 Schuss Langwaffen, 20 Schuss Kurzwaffen) gilt NUR für Feuerwaffen und auch nur für Patronen mit Zentralfeuerzündung - .22 lr und .22 Magnum sind von der Begrenzung nicht betroffen.

    Alles gut. Ich habe einen anderen Text gefunden in dem PCP Waffen nicht inkludiert sind. Also alles gut. Thema ist erledigt. Hatte mich schon erschrocken. Da war ich wohl ein wenig voreilig. Trotzdem danke.

    Einmal editiert, zuletzt von Uwe2110 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Uwe2110 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Beitrag von Toby ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Antwort gefunden ().
  • Ob 10 Schuss oder 20....das gesammte WaffG wie auch alle angewendetetn geltenden gesetze durch die Verwaltung haben nichts mehr mit Sinn zu tun. Wärend hier sich die Köpfe zerredet wird, wracken die in der Donnerkuppel, im Reichstag unsere Heimat komplett ab. Offensichtlch hat die Bratwurstung in den letzten 5 Jahren die Spreu vom Weizen getrennt. Sie Lachen sie alle kaputt über das s.g. VOLK, aber das merkt nicht, daß es verar......wird !!! Bis zum ENDE. :!: :!: :!: :!:

  • Ja...wenn alles gut läuft, werden sie Ende März geliefert. Hat sich alles etwas verzögert, aber ich denke, dass es sich gelohnt hat. Wenn man sich die positive Veränderung unseres Megalodonmagazins von Version 1 zu Version 2 anschaut, dann kann man sich in etwa ausmalen, wie das HP Max Magazin aussehen wird. Die Funktion ist ja bereits erprobt worden.


    Bin selber total gespannt :)

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