Aufgrund der immer wieder aufkommenden Fragen in diese Richtung hier der aktuelle Kenntnisstand.
Im Deutschen Waffengesetz (WaffG) selbst und auch in der Waffenverordnung (AWaffV) finden sich zwar die bekannten Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bzgl. Armbrüsten, aber zum Thema "Benutzung" ist nichts zu finden.
- Allerdings ist es klar, dass eine Armbrust gar nicht schießen kann - es wird kein Geschoss durch einen rohrförmigen Lauf getrieben.
- Klar ist auch, das ein gewerbsmäßiger Schießbetrieb ( = Schießstand) eine Genehmigung benötigt, wenn auch Armbrüste zugelassen sind - anders als ein Bogen ist eine Armbrust eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes.
- Deshalb meinen nun manche, dass dies automatisch bedeutet, dass man eine Armbrust nicht zu Hause schießen darf. Das ist aber falsch.
Zusätzlich zu Gesetz und Verordnung gibt es nämlich noch ein drittes relevantes Regelwerk: Die Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Diese hat zwar keinen Gesetzescharakter, ist aber bindend für die Verwaltung. Hier findet sich folgender Passus:
Also, man muss auf die Sicherheit achten und ein geeignetes Ziel verwenden. Die "Luftgewehr-Regel" (das Geschoss darf das befriedete Gelände nicht verlassen KÖNNEN) gilt hier NICHT, denn dies ist eine Vorschrift, die nur für Schusswaffen bestimmt ist und das "Schießen" regelt (eine Armbrust schießt nicht, rechtlich gesehen).
Also steht dem Vergnügen im eigenen Garten (oder einem anderen Garten mit Erlaubnis des Besitzers) nichts entgegen, jedenfalls nicht rein juristisch betrachtet.
Trotzdem: Seit vorsichtig. Auch wenn es rechtlich in Ordnung ist - die "Adder" sieht gefährlich aus, und wenn die Nachbarn bei der Polizei anrufen kann es unangenehm werden. Ein gewisser Sichtschutz macht durchaus Sinn. Wenn die Streife kommt, dann ist die Chance hoch, dass sie erstmal alles sicherstellen und es kann Monate dauern bis die Waffen zurückkommen.