Achtung: Posts von gewerblichen Anbietern hier im Forum

    • Offizieller Beitrag

    Hallo zusammen,


    aufgrund aktueller Diskussionen haben wir - nach rechtlicher Überprüfung - entschieden, dass im Bereich der Druckluftwaffen JEDER gewerbliche Anbieter, der hier seine Produkte vorstellen möchte, zunächst durch die Administration überprüft werden muss. Je nach Art der angebotenen Ware wird dies eine Kontrolle der korrekten waffenrechtlichen Erlaubnisse (Waffenhandelserlaubnis, Waffenherstellungserlaubnis etc.) sowie der gewerberechtlichen Dokumente (Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung etc.) umfassen.


    Natürlich kommt es bei den erforderlichen Dokumenten auf die Art des Angebots an. So wird eine Herstellungs- bzw. Handelserlaubnis nur erforderlich sein, wenn es um entsprechende Produkte geht (Schusswaffen, wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfern etc.). Erlaubnisfreie Produkte (Geschosse, Anbauteile etc.) erfordern lediglich die Vorlage eines Gewerbescheins bzw. eines Handelsregisterauszugs.


    Erst nach erfolgreicher Überprüfung dieser Dokumente erlauben wir einem solchen Anbieter, seine Produkte, seinen Store und/oder seine Social Media Seiten hier zu diskutieren. Das gilt AUCH für "Zweitkonten".


    Wir bitten diesbezüglich um Verständnis. Wir können und wollen nicht in die Nähe einer etwaigen Mittäterschaft (illegaler Waffenhandel, Steuerhinterziehung) geraten.


    Anbieter, die NICHT alle erforderlichen Dokumente vorlegen können oder wollen, dürfen natürlich weiterhin an allgemeinen Diskussionen teilnehmen - aber eben NICHT über ihre Firmen, Produkte oder Angebotsplattformen schreiben. Das gilt auch für alle entsprechenden Links etc..

    Wir behalten uns vor, Teilnehmer zu sperren, die gegen diese Regeln verstoßen.

  • diese Dokumente sind auch erforderlich, wenn man nur innerhalb von DE versendet aber nicht verkauft oder? Also für die, die z.B. in NL sitzen und dort auch ihr Konto haben, auf das die Kaufbeträge eingezahlt werden, aber von einem Lager in DE heraus versenden.

    Selbst wer Aufträge nur vermittelt - also nie mit der Ware in Berührung kommt - braucht eine Erlaubnis. Ebenso für den Versand, die Einlagerung, jede Form der Beteiligung am gewerblichen Waffenhandel.

  • Es geht vor allem um die Anbieter, die Schusswaffen, wesentliche Teile oder Schalldämpfer an Kunden in Deutschland versenden. Dafür ist in Deutschland nämlich eine Erlaubnis notwendig. Problematisch ist dabei insbesondere ein hier nicht näher genannter Anbieter von Schalldämpfern, der auch auf mehrfache Nachfrage keine Handels- und Herstellungserlaubnis vorgelegt hat und sich zudem unter einer ganzen Reihe von "Fake IDs" immer wieder neu anmeldet. Deshalb können wir leider nicht unterscheiden, ob ein User nun "echt" ist oder es sich wieder nur um eine "Tarnkappe" handelt.

    Dies ist ein öffentliches Forum und wir werden, können und wollen keine mutmaßlichen Straftäter hier diskutiert sehen. Ich verstehe, dass dies den einen oder anderen User stört. Aber hey, es gibt doch jede Menge andere Orte, wo Ihr solche Produkte diskutieren könnt. Dies ist das Forum der Fa. GoGun und NICHT das Forum von irgendwelchen (Schein) Firmen, die hier ihre potentiell illegalen Produkte promoten wollen.

  • Mit der Fa. Huma haben wir eine Geschäftsbeziehung und die Dokumente sind in Ordnung. Dasselbe gilt für die Firmen Jabolo und Krale.

    Aber ich möchte hier nochmals EINDRINGLICH warnen - auch wenn Firmen wie Huma einen SD nach Deutschland versenden macht sich der Kunde strafbar. Das sind alles SDs für offene Waffen und man benötigt eine WBK dafür. Huma versendet nicht aus Deutschland und benötigt deshalb keine deutsche WHE. Das ist aber bei einer anderen, hier nicht genannten Firma anders.

    Hier der Passus aus dem Waffg (Anlage 1)

    Zitat

    treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,

    Ein Versender in Deutschland, der im Auftrag einer ausländischen Firma Schusswaffen (zu denen auch Schalldämpfer gehören) lagert ("feilhält") und an deutsche Kunden versendet ("überlässt"), der benötigt eine Waffenhandelserlaubnis.

  • Ein SD, der vom Hersteller bzw. Importeur für F-Waffen zweckbestimmt angeboten wird und auf diesen Waffen seine Funktion erfüllt, der ist frei verkäuflich und muss KEINE Kennzeichnung tragen. Aber ein Schalldämpfer, der für OFFENE Waffen bestimmt ist und der vom Anbieter auch explizit (in Videos) als besonders gut geeignet für offene Waffen beworben wird, der ist genauso erlaubnispflichtig wie die Waffe selbst. Er kann dann natürlich auch auf einer F-Waffe genutzt werden. Aber da er nicht für diese BESTIMMT ist (durch den Anbieter) bleibt er genehmigungspflichtig.

    Der Aufdruck "Nur für freie Druckluftwaffen bis 7,5 Joule" bringt die Zweckbestimmung deutlich zum Ausdruck und vermeidet Missverständnisse. Ein "F" Zeichen tragen bei uns Schalldämpfer, die zu Waffen gehören, die WIR durch die PTB gebracht haben. Wir dürfen dann nämlich auf die Waffe das F-Zeichen aufbringen und eben auch auf den SD für diese Waffe - weil er der F-Waffe gleich gestellt ist.

    Also:
    Kauft man einen SD von Andi, der ihn explizit für F-Waffen anbietet und NICHT für WBK-pflichtige Waffen, dann ist dieser SD legal.
    Kauft man einen SD von Huma oder Krale, der für WBK-pflichtige Waffen bestimmt ist, dann ist dieser SD WBK-pflichtig auch OHNE die Waffe selbst und auch dann, wenn er an einer F-Waffe befestigt ist.

    Kauft man einen SD von einem "Garagenhersteller" mit unbestimmten Sitz, der diesen SD vollmundig in Videos im Betrieb mit offenen Waffen zeigt und der ihn auf diese Weise anpreist, dann ist dieser SD WBK-pflichtig.

    Die Frage der Handels- bzw. Herstellungserlaubnis betrifft den Kunden nicht. Diese Pflicht basiert auf dem Teil des Gesetzes, der nur die Gewerbetreibenden betrifft. Strafbar macht sich der Verkäufer, nicht der Käufer.


    Bei der WBK-Pflicht für die "offenen" Schalldämpfer ist das anders. Da wird man zum Straftäter durch Kauf und Besitz, wenn man KEINE WBK dafür hat. Ob nun ein Polizeibeamter den Unterschied kennt, das darf dahingestellt bleiben. Meist wird nichts passieren, wenn es sich um ein F-Gewehr handelt. Problematisch sind aber die Strafverfahren gegen die Verkäufer. Dann werden nämlich die Kundendaten sichergestellt und es drohen Hausbesuche.

    Klar jetzt?

  • Naja, wenn das nun ein Shop wäre, in dem NUR F-Waffen verkauft werden, dann mag das im Zweifelsfall noch OK sein. Aber das ist bei den Holländern ja eben gerade NICHT der Fall. Ich rate Euch: Kauft diese Schalldämpfer nicht. Und bitte diskutiert sie hier auch nicht, es sei denn Ihr berichtet von einem Holland-Ausflug und stellt klar, dass der SD dort geblieben ist.

    Bei Andis SDs dagegen sehe ich KEINERLEI Probleme.

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