Dazu wird eine behördliche Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigt, die man bei der zuständigen Behörde beantragen kann. Man muss dazu:
- einen Lehrgang absolvieren (meist 2 Tage Dauer),
- ein sauberes Führungszeugnis haben (ähnlich dem „kleinen Waffenschein“) und
- am besten Mitglied in einem Schützenverein sein.
- Der Nachweis eines regelmäßigen Trainings oder Wartezeiten sind nicht notwendig.
Alternativ kann man bei vielen Schützenvereinen auch als Gastschütze auftreten – dann werden die Waffen von einem Berechtigten geladen, Schießen darf man dann auch ohne Erlaubnis.
Natürlich gibt es auch illegale Wege, an Schwarzpulver zu kommen – Platzpatronen, Böller oder Ersatzstoffe (Streichholzköpfe etc.). Vor solchen Versuchen wird aber ausdrücklich gewarnt Es drohen Strafen, aber auch Gefahren für Leib und Leben
Die Verwendung von nicht für Vorderlader bestimmte Treibmittel führt in jedem Fall zum Erlöschen der Gewährleistung.