BKA Feststellungsbescheide

  • Wäre jemand so nett und kann mir den Link geben worin steht, dass der Scuba Ringer Mk2 und Scuba Ashinger keine erlaubnispflichtige Waffen im Sinne des Waffengesetzes sind und es sich um ein Harpunengerät für den Unterwassersport handelt und deshalb der Erwerb, Besitz, Führen und Benutzung für volljährige Personen erlaubnisfrei ist :?:


    Habe nur das hier gefunden aber es ist das falsche :/ ?( https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/suchergebnis?9


    Sollte ich mal kontrolliert werden oder aus anderen Gründen die Freund und Helfer die Sportgeräte beschlagnahmen wollen, so kann ich die ausgedruckten Feststellungsbescheide vom BKA vorzeigen. Im Shop steht es zwar geschrieben es ist keine Waffe aber ich benötige eben etwas offizielles von einer Behörde.


    Joerg Sprave

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    • Offizieller Beitrag

    Der rechtliche Status ist NICHT in der Schwebe. Der Ashinger ist nicht Gegenstand eines BKA Feststellungsverfahrens und er ist ganz ohne Zweifel eine Harpune. Beim Scuba Ringer Mk1 hatte das BKA (oder besser das BLKA) Zweifel, ob die Waffe genug Leistung hat (unter Wasser) um als Harpune sinnvoll eingesetzt zu werden. Der Kritikpunjkt ist nicht unberechtigt und wurde uns auch schon früher seitens einiger Kunden angetragen. Wir haben früh reagiert und andere Pfeile sowie größere Kartuschen entwickelt, die auch um Mk1 eingesetzt werden können und diesen auf die Leistung des Mk2 bringt. Im Moment streiten wir uns mit dem BKA über die Frage, ob das erheblich ist oder nicht. Das BKA meint, man müsste die Waffe so beurteilen wie sie zuerst ausgeliefert wurde. Wir meinen, dass man die neuen Pfeile und Kartuschen berücksichtigen muss, zumal wir sie bereits VOR Beginn der Prüfung ins Programm genommen haben. Darüber wird wohl ein Gericht entscheiden.


    Beim Ashinger dagegen ist die Kraft der Waffe ganz ohne Frage über alle Zweifel erhaben. Sie ist stärker als alle anderen Harpunen auf dem Markt. Deshalb läuft auch kein Feststellungsverfahren - das wird nämlich nur gemacht, wenn Zweifel an der Einordnung eines Gegenstands bestehen.


    Letztendliche Rechtssicherheit gibt es bei KEINER Waffe. Auch ein BKA-Bescheid hilft da nicht. Nur ein HÖCHSTRICHTERLICHES Urteil ist einigermaßen sicher - bis zu einem neuen Urteil, welches das alte aufhebt.


    Wer völlige Rechtssicherheit haben möchte, der sollte sich GAR KEINE Waffe anschaffen. Auch kein Küchenmesser.

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