Was ist der Scuba Ringer?

    • Offizieller Beitrag

    Der "Scuba-Ringer" ist ein Unterwassersportgerät, welches zwei Mini-Harpunen mittels Druckluft beschleunigen kann.

    Technisch ist das Gerät dem bekannten "Airringer" nicht unähnlich, ist jedoch komplett in Gelb gehalten auf (zur leichteren Auffindbarkeit unter Wasser), verfügt über eine speziell für den Betrieb unter Wasser angepasste Schlosseinheit und verwendet als Zubehör erhältliche mit "Fischhaken" versehene Harpunenpfeile (es werden zwei Übungspfeile mitgeliefert). Die Pistole verfügt über eine Öse zur Befestigung einer Schnur, welche an den Fischhaken befestigt werden kann.


    Die Pistole wurde konzipiert zur Haiabwehr bzw. zum Fischfang (nur in Gebieten, in denen die Harpunenjagd erlaubt ist). Es handelt sich um die weltweit erste kompakte Unterwasserpistole mit einer Kapazität von zwei Harpunenpfeilen.


    In Deutschland sind nicht mit Munition (Schießpulver) betriebene Unterwasserharpunengeräte explizit und weitgehend vom Waffengesetz ausgenommen. Jeder volljährige Bürger, dem nicht ein explizites Waffenverbot ausgesprochen wurde, darf den Scuba-Ringer frei erwerben und benutzen. Auch das Führen in der Öffentlichkeit ist gestattet. Dies wird sich aller Voraussicht nach auch mit dem kommenden Waffengesetz 2020 nicht ändern (der Gesetzestext ist bereits bekannt, da er von Bundestag und Bundesrat in 2019 final verabschiedet wurde). Harpunengeräte sind und bleiben frei.


    Der "Scuba Ringer" ist zweischüssig und wird mit zwei Druckluftkartuschen geladen, an denen Pfeilabschussrohre angeschraubt werden. Diese Kartuschen sind wiederverwendbar, können mittels einer Handpumpe, einer Druckluftflasche oder einem Kompressor befüllt werden (250 bis 300 bar). Die Kartuschen mit den Abschussrohren und aufgesetzten Pfeilen können nachgeladen werden wie eine Kipplauf-Schrotflinte - abgeschossene Kartusche entnehmen und geladene Kartusche einführen.


    Wie für alle anderen Gegenstände gilt natürlich auch: In einer echten Notwehrsituation kann die Verwendung des "Scuba-Ringers" legal sein, wenn es keine andere Möglichkeit zur Abwehr des Angriffes gibt.

    Achtung: Wie jedes andere Harpunengerät ist der "Scuba Ringer" tödlich, vor allem wenn er entgegen seiner Zwecksbestimmung über Wasser und gegen Säugetiere eingesetzt wird.


    Sollte eine andere Farbe gewünscht sein als Gelb: Der "Scuba Ringer" ist mit einer aufgerauhten Oberfläche versehen und kann leicht mittels handelsüblicher Sprühfarbe behandelt werden. Jedoch ist die gelbe Farbe unter Wasser besonders gut erkennbar.


    Achtung: Das Befüllen der Kartuschen erfordert eine 300 bar Handpumpe oder einen 300 bar Kompressor für den Tauch- oder Schießsport (normale Kompressoren aus dem Baumarkt etc. sind ungeeignet). Weiterhin wird pro Schuss eine Berstscheibe benötigt, die ähnlich wie ein Zündhütchen funktioniert. 20 Berstscheiben liegen jedem "Scuba Ringer" bei.

    FAQ sammelt Auszüge aus bestehenden Web Konversationen und Tipps. Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

  • Na wie gut, dass sich die Arcus Harpoon habe, die ja landgestützt auch mal die stärkste Luftpistole der Welt war.



    Die wurde dann orange vom Gehäuse her und für unter Wasser zugelassen.

    Das ging wohl besser....

  • Ich denke mal, das machen die, damit in den Freibädern des besten Deutschlands aller Zeiten, demnächst nicht von den Fachkräften aufgerüstet wird. Soll doch bitteschön bei Messern bleiben, wenn gruppendynamische Prozesse stattfinden. 8o

  • DIE nehmen Gott sei Dank keine Luftdruckgewehre.


    Entweder Messer oder Machete oder gleich die richtige Knarre.


    Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wenn so etwas wirklich mal passieren sollte!

    Dann ist bestimmt Land unter!

    Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass Nancy das noch nicht so vordergründig auf dem Schirm hat.

    Die hat ja gerade erst erfahren müssen, dass es noch Armbrüste gibt...


    Von einer "Gewehrlänge Abstand" habe ich zumindest noch nichts gehört, auch wenn das bestimmt effektiver wäre, bei ungebetenen Gästen.😉

  • ganz zum Schluss steht ja auch irgendwas mit "explizit nur genau diese Version, keine Nachahmungen, Varianten o.ä."

    ...aber die Tendenz ist ja nun wie Du sagst ganz eindeutig. Man will es nicht.

    Auf eine Art schon ulkig, denn die Einstufung erfolgt ja platt gesagt so:

    7,5J unter Wasser funktioniert einfach generell nicht, da das Medium Wasser zu "zäh" ist, also kann es de fakto keine "freien" Harpunen geben.

    Ich schätze, man definiert das eben einfach auf diesem Wege ("Bestimmungsgemäßer Einsatz nicht möglich") weil man sich so den umständlicheren Weg der Gesetzesänderung sparen will,

    die dann auch Unterwasser-Sportgeräte, Harpunen u.ä. behandelt. Da hätte man ja dann auch das "Problem" der Definition, was unter Wasser erlaubt ist, ohne über Wasser eben ein vielfach zu hohes Ergebnis zu erreichen.


    ...aber möglicherweise legt Herr Sprave ja Einspruch ein.

    Ich denke, der Punkt "keine wirksame Reichweite" ist durchaus angreifbar.

    Z.B:

    Daß die Scuba Ringer auf alles über 20cm nicht mehr wirksam ist, ist genau der Sinn, denn das Gerät ist nicht als Unterwasser-Jagdwaffe gedacht, sondern als Haiverteidigung.

    Und je weiter die wirksame Reichweite, desto mehr wird der Anwender verleitet, den armen Hai, der eigentlich nur interessiert vorbeischwimmen wollte, aus größerer Entfernung abzuknallen.

    Durch die sehr geringe Reichweite bleibt als einzige wirksame Option gegen einen Haiangriff nur ein direkt aufgesetzter Schuss, und in dem Moment dürfte man sich ziemlich sicher sein, daß der Hai auch wirklich angreifen wollte (bzw. man ihn sogar schon etwas im Bein hat).

    Also ist die geringe Reichweite sogar ein dem Tierschutz Tribut zollender Fakt, denn so wird das Gerät als Angriffswaffe außer Kraft gesetzt, und kann nur zu Verteidigungszwecken in eindeutigen Nötfällen eingesetzt werden.


    Joerg Sprave dürfen Sie gerne so kopieren den Gedankenansatz:)

  • Rein technisch gesehen ist da kein Unterschied.

    Rechtlich gesehen muss aber jedes individuelle Teil geprüft werden, und da hat das BKA wohl auch anderes/besseres zu tun.

    Im vorliegenden Fall wurde die Prüfung ja auch nicht einfach so zum Spaß gemacht, sondern irgendwer hat das Ding eingeschickt zum prüfen lassen (war ja auch irgendwas selbst gebastelt mit den Pfeilen, also vermutlich ein beschlagnahmtes Teil aus irgendeinem Ermittlungsfall oder einer Kontrolle).

    Zum Glück ist sowas also nicht als Präzedenzfall in dem Sinne anzuerkennen, weil nicht 1:1 auf ähnliche Geräte übertragbar.

    Aber ein erster Schritt in die "Verbotsrichtung" ist es mal wieder...

    • Offizieller Beitrag
  • Hat/hätte sowas konkrete Konsequenzen, wenn man das Teil bereits besitzt?

  • Nein!

    Jedenfalls jetzt erstmal nicht.

    Und "bis auf Weiteres" auch nicht.

    Der Ball kommt jetzt ja grad erst ins Rollen, und auch wenn die Richtung, in die er rollt, mit heutigem Stand eindeutig erscheinen mag,

    heißt das noch lange nicht, daß sich die Richtung nicht noch ändert, oder ganz wieder zum Stillstand kommt.


    Vielleicht, irgendwann, in allerletzter Konsequenz ja.

    Worst case Szenario wäre: Frist zur Abgabe oder WBK.


    Aber damit musst Du DIch jetzt nicht auseinandersetzen.

    Oder anders gesagt: Wenn man sich in DE von solchen "wird das vielleicht eines Tages verboten, und was wäre wenn" Szenarien scheuen lässt, dann hätte man sich wohl von Anfang an ein anderes Hobby suchen sollen.

    Denn die Verbotskultur ist in der deutschen Politik nun mal allgemein recht ausgeprägt,

    und insbesondere was Waffen angeht ja nun auch nicht erst seit gestern besonders präsent.

  • Die Tests hat also das Bayerische LKA durchgeführt?! - Dann wundert mich gar nichts mehr. Die haben seit ein paar Jahren offensichtlich keinen Gutachter mehr, der Oben von Unten unterscheiden kann. Die haben es schon geschafft eine Modelwaffe (Massenwaren- Spielzeug/Kunststoff/nicht schussfähig) als "scharfen Eigenbau" einzustufen.


    Und zum deren Argument dass der Hammer des Scuba Ringers "im Wasser läuft". Die haben sich wohl noch nie eine scharfe Militärwaffe angesehen, die für den Unterwasserschuss freigegeben ist. HK416, M4, Glock 17 (mit maritimem Federteller - ein einfaches Kunststoffteil das getauscht wird). Eigentlich sind die meisten Militärwaffen m.W. inzwischen unterwassertauglich, und bei allen davon läuft Hammer und Schlagbolzen im Wasser.

  • Auch das Argument mit dem unlegierten Stahl und Aluminium, das bei Kontakt mit Seewasser korrodiert, ist keines. Das ist ebenso bei all den oben genannten Dienstwaffen der Fall. Echte vollständig rostfreie Edelstahlwaffen, die zu 100% aus Edelstahl bestehen (incl. Feder u.s.w.) sind mir unbekannt. Es gibt ein paar wenige mit Edelstahlrahmen, aber aus optischen Gründen. Eine Unterwasserfreigabe hat m.W. keine davon.

  • Es gibt aber Aluminiumsorten, die aggressives Salzwasser lange aushalten können.

    Siliziumlegierungen kommen hierbei oft zur Anwendung, die werden auch bei Gartenmöbeln gerne genutzt.


    Es gibt Wasserwehranlagen in Norddeutschland, die auch sehr viele Teile aus legiertem Aluminium benutzen.


    Aluminium hat nur eine Dichte von 2,71 Kubikdezimeter, und ist damit fast ein Drittel leichter als Stahl mit, glaube ich, 7,81cm3.


    Ich google das jetzt extra nicht, weil es mal Teil meiner Ausbildung war, auch wenn das schon fast 40 Jahre her ist.


    Auch kann man Aluminium fast so hart wie Stahl machen. Wir mussten die Legierungen damals noch mit Tabellen und per Hand errechnen, was die eine oder andere Charge dann versaut hat...😂

  • Es gibt aber Aluminiumsorten, die aggressives Salzwasser lange aushalten können.

    Eben. Aluminium ist kein Argument das gegen die Einsetzbarkeit im Wasser spricht, so wie im BKA Bescheid angedeutet. Das funktioniert wunderbar, wenn man das Gerät nachher mal in einen Trinkwassereimer taucht oder reinigt. Beim Suba Ringer wie auch bei einer Glock (Stahl + Kunststoff) oder einer Alu Waffe (M4 und ähnliche). Wäre das Argument des bay. LKA gültig, also kein Alu + rostenden Stahl im Wasser, hätten wir weder Schiffe, noch auch nur eine einzige Dienstwaffe mehr bei Marine & Heer. Das zeugt von einer Ahnungslosigkeit bei den Begutachtenden, die ich eher bei Straßenklebern & Co. verorten würde.

  • Ja, das sehe ich genauso.

    Auch wenn Metallurgie nicht unbedingt zu der Spezialausbildung bei Denen dazu gehört, jedenfalls nicht in dem Umfang, den ich als Verfahrenstechniker kennengelernt habe.


    Wobei ich dazu sagen muss, dass ich seit 38 Jahren aus dem Geschäft bin😉


    Da Verfahrenstechnik damals noch relativ neu und unbekannt war, musste ich als Beruf immer so etwas wie Maschinenschlosser oder Maschinenbautechniker angeben, sonst wusste keiner, was ich beruflich mache...😂

    Und das hat mich auch bis 2005 begleitet, bevor ich in die Informationstechnik umgestiegen bin.

    • Offizieller Beitrag

    Die S.H.I.E.L.D. Agency e.U. administriert und moderiert das Forum als externer Dienstleister der GoGun GmbH. Das Forum dient dem gemeinsamen Austausch von Informationen, Wissen und Tipps+Tricks zu Produkten der GoGun GmbH - von Kunden für Kunden. Die Beiträge werden nicht von Mitarbeitern der GoGun GmbH aktiv gelesen oder beantwortet. Es findet keine rechtsverbindliche Beratung statt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!