Moin,
eine (Waffen)kontrolle mit Bezug auf (d)eine Armbrust gibt es nicht. Sie dürften nur im Rahmen einer Durchsuchung deine Wohnung betreten (oder Gefahr im Verzug).
Eine Verweigerung in so einem Fall würde wohl auch bedeuten, dass ein SEK dann mit der Tür ins Haus/die Wohnung kommt.
Ich würde auch per se nicht damit hausieren, eine tödliche Distanzwaffe in der heimischen Wohnung zu haben. Hier in der Hauptstadt gibt es zb. öfter Berichte, dass irgendwer irgendwen am Fenster mit einer waffen gesehen hat, dann kommen die Leute mit dem Helm leider ohne Klingeln.
Schweigen ist hier Gold! Sollte es zu einem Durchsuchungsbeschluss kommen, steht in diesem wohl drin, was mitgenommen werden soll. Stünden da nur Küchengeräte drauf, brauch die AB nicht erwähnt werden. Das gleiche gilt, wenn du wärend dessen nicht daheim bist für etwaige Mitbewohner.
Meine Bolzen lagere ich, da PAB, in einer Geldkassette, den Rest in den Magazinen, getrennt von der AB im selben Koffer.
Lagerung einer Armbrust in der Wohnung
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Moin,
eine (Waffen)kontrolle mit Bezug auf (d)eine Armbrust gibt es nicht. Sie dürften nur im Rahmen einer Durchsuchung deine Wohnung betreten (oder Gefahr im Verzug).
Eine Verweigerung in so einem Fall würde wohl auch bedeuten, dass ein SEK dann mit der Tür ins Haus/die Wohnung kommt.
Ich würde auch per se nicht damit hausieren, eine tödliche Distanzwaffe in der heimischen Wohnung zu haben. Hier in der Hauptstadt gibt es zb. öfter Berichte, dass irgendwer irgendwen am Fenster mit einer waffen gesehen hat, dann kommen die Leute mit dem Helm leider ohne Klingeln.
Schweigen ist hier Gold! Sollte es zu einem Durchsuchungsbeschluss kommen, steht in diesem wohl drin, was mitgenommen werden soll. Stünden da nur Küchengeräte drauf, brauch die AB nicht erwähnt werden. Das gleiche gilt, wenn du wärend dessen nicht daheim bist für etwaige Mitbewohner.
Meine Bolzen lagere ich, da PAB, in einer Geldkassette, den Rest in den Magazinen, getrennt von der AB im selben Koffer.Ja es ist mir klar. Wenn SEK vor der Tür steht, dann wird keiner weigern die Tür auf zu machen (wäre "lustig" zu sehen). Ich habe aber anders gemeint: die Besitzer von nicht erlaubnispflichtiger Waffe z.B. Armbrust, die Keine WBK und keine scharfe Waffen haben, dürfen/können/sollen bzgl. "richtiger" Lagerung/Aufbewahrung routinemäßig behördlich kontrolliert werden? Wenn ja-was soll ich dabei beachten.
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Nein ein behördliche Kontrolle diesbezüglich ist nicht vorgesehen, vorgeschrieben oder direkt beabsichtigt. Sollte es aber eben zu einer Durchsuchung kommen, und die Armbrust liegt, sagen wir mal, ungespannt aber mit Magazin odern aufgelegtem Pfeil auf dem Tisch, kommst du schon in Erklärungsnot. Funde nebenbei können die mitnehmen. Auch wenn du die Polizei aus eigener Anforderung im Haus oder in der Wohnung hast (zb. wegen Lärmbeschwerde) können diese bei Zufallsfunden tätig werden.
Aber eine direkte Kontrolle zur Lagerung gibt es nicht, die Behörden wissen ja nichts von deinem Hobby. -
Danke für die Antwort. Natürlich habe ich meine Armbrust ungeladen im abgeschlossenen Waffen-Köfer gelagert. Die Magazine und Bolzen liegen separat im Schrank. Meine Frage ist beantwortet. Nochmal danke und guten Rutsch.
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Nein ein behördliche Kontrolle diesbezüglich ist nicht vorgesehen, vorgeschrieben oder direkt beabsichtigt.
Eine solche Kontrolle wäre nicht einmal "erlaubt", denn die Behörden können nicht einfach so ohne Rechtsgrundlage tätig werden.
Also kommt nur eine Hausdurchsuchung in Frage, die man nicht verweigern kann, die aber begründet sein muss, oder das freiwillige Hineinlassen oder gar Einladen von Beamten in die eigene Wohnung.
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