Lagerung einer Armbrust in der Wohnung

  • -Waffenherstellung dürfen nur Büchsenmacher. Jörg ist kein Büchsenmacher (hat er selbst mehrfach angegeben).

    -Waffenverkauf braucht eine Gehnemigung als Waffenverkäufer, diese besitzt Jörg bzw. die GoGun GmbH an der er Teilhaber ist.

  • Richtig.


    In einem seiner letzten Videos war für den Umbau eines Druckluftgewehrs zur "Exportversion" extra ein Büchsenmacher anwesend.


    Hätte Jörg eine Herstellererlaubnis, bräuchte es das nicht und er dürfte das alleine.

  • ok das ist dann aber wirklich seltsam. :/

    Bzw. in dem Fall mir unbegreiflich, daß er dann trotz der ganzen Videos,

    in denen er mit seinen aus Schichtholzplatten selbst geklöppelten 1000J Gewehren/Armbrüsten rumballert,

    noch mit Waffen handeln darf (Waffenhandelserlaubnis setzt ja eine "weiße Weste" in dem Zusammenhang voraus)

    Kann mir jedenfalls nicht vorstellen, daß die ausstellende Behörde da sagt "ach er tüftelt zwar regelmäßig unrechtmäßig an Waffen, aber handeln darf er trotzdem damit"

    Siehe Definition im WaffG §1, was alles zu "Umgang mit Waffen haben" zählt, und §5, wer als "Zuverlässig" gilt, bzw. wo einem da überall ein Strick gedreht werden kann.


    Aber gut, die Tatsache, daß er noch darf, zeigt ja, daß er sich genau auskennt, was er darf und was nicht (anders wär auch verrückt, hängt ja sein Unternehmen dran).


    Und daß er noch darf und sich weiter traut, grad in der heutigen Zeit, find ich echt gut! :thumbup:


    P.S. her mit der Panthera .22 ^^

  • Wie gesagt, daraus würde sich ein Herstellungs und Bearbeitungsverbot ergeben und jeder der an einem wesentlichen Teil einer Armbrust herumbastelt oder es gar selber herstellt, würde sich strafbar machen.

    Jörg hätte also schon sehr oft gegen das Waffenrecht verstoßen.


    Nö, hier diesbezüglich Entwarnung:

    unabhängig davon, wie im Einzelfalle ein Richter die Sache mit den evtl. 'wesentlichen Teilen' einer Armbrust auslegen würde (weil's dazu eben keine explizite Erwähnung/Auflistung im Waff.ges gibt), ist die Herstellung einer Armbrust explizit als erlaubnisfrei erwähnt -- steht im Waffges ganz unten: öffnet das aktuelle Waffges, und sucht (Suchfunktion) wortgenau: "erlaubnisfreie Herstellung".

    --tadaa--, Auflistung erscheint:


    Erlaubnisfreier Handel und erlaubnisfreie Herstellung

    4.1

    Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;

    4.2

    Armbrüste.


    Da DAS so explizit im Gesetz drinsteht, gibt's da auch kein richterlichen 'Ermessensspielraum'!

    Fall gelöst :)

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